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Gericht schließt Bushidos Ex-Manager von Wohnungsdeal aus

Jahrelang streiten sich Rapper Bushido und sein Ex-Manager um 80 Wohnungen. Nun muss der frühere Geschäftspartner das Feld räumen. Dabei spielen 180.000 Euro eine wesentliche Rolle.
Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido
Arafat Abou-Chaker, ehemaliger Geschäftspartner von Rapper Bushido. © Sebastian Gollnow/dpa

Es ging um Dutzende gemeinsam gekaufte Wohnungen im Millionenwert: Nach einem jahrelangen Streit ist Bushidos Ex-Geschäftspartner vom Oberlandesgericht (OLG) von dem Immobiliengeschäft mit dem Rapper ausgeschlossen worden. Allerdings soll er eine Abfindung von etwa einer Million Euro erhalten, wie eine Sprecherin des OLG in Brandenburg an der Havel am Mittwoch erläuterte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ex-Manager Arafat Abou-Chaker insgesamt rund 180.000 Euro vom Gesellschaftsvermögen abheben ließ und für eigene Zwecke nutzte. Das sei ein Grund für einen solchen Ausschluss, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Bei dem Zivilprozess ging es um 80 Wohnungen im brandenburgischen Rüdersdorf (Landkreis Märkisch-Oderland), die beide vor Jahren gemeinsam gekauft hatten. Die Wohnungen sollen in der Summe nach Angaben des Gerichtes aktuell etwa sieben Millionen Euro wert sein. Beim Urteilsspruch am Mittwoch waren weder der Rapper noch Abou-Chaker anwesend. Auch die Anwälte waren nicht im Gerichtssaal.

Ganz wesentlich ging es in dem Prozess um die Abhebung der 180 000 Euro als Ausschlussgrund gegenüber dem Ex-Manager. Abou-Chaker hatte entgegnet, dass Bushido die Abhebung selber abgesegnet habe. Auch sein Bruder, der das Geld von der Bank abgehoben hatte, erklärte vor Gericht, dass Bushido von der Abhebung gewusst habe. Das Gericht schenkte dieser Version der Geschichte keinen Glauben.

Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, hatte vor Wochen im Prozess gesagt, der Bruder von Arafat Abou-Chaker habe ohne sein Wissen die 180 000 Euro aus dem Gesellschaftsvermögen entnommen. Der Rapper habe detailreich und glaubhaft die Umstände rund um die besagte Summe schildern können, sagte der Richter des OLG am Mittwoch. Unter anderem deshalb glaube die Kammer seiner Darstellung.

Seit Jahren streiten sich Bushido und Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, vor Gericht. Dabei waren die beiden lange eng befreundet. Abou-Chaker war Trauzeuge auf Bushidos Hochzeit. Sie kauften sich gemeinsam ein Grundstück bei Berlin, um dort mit den Familien zusammenzuziehen. Auch auf öffentlichen Veranstaltungen ließen sich die beiden zusammen blicken. Nach dem Bruch der ehemals engen Freunde im Jahr 2017 gab es Vorwürfe von Bushido, dass Abou-Chaker gewalttätig geworden sein soll. Diese beschäftigten die Berliner Justiz lange. Das Landgericht Berlin sprach nach einem rund dreieinhalbjährigen Prozess den Ex-Manager in den wesentlichen Punkten frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Die Erkenntnisse in diesem Fall seien für den Zivilprozess um die Wohnungen ohne größere Bedeutung, erklärte der Vorsitzende Richter des OLG am Mittwoch. «Der Ausschluss der Gesellschaft habe nur marginal mit dem Strafprozess in Berlin zu tun», sagte er. Entscheidend seien die 180 000 Euro gewesen.

Die Anwälte Abou-Chakers hatten während des Prozesses um die Wohnungen signalisiert, dass der Freispruch ihres Mandanten nach den Gewaltvorwürfen von Bushido aus ihrer Sicht auch bei der Bewertung im Zivilprozess eine Rolle spielen sollte. Ihrer Auffassung nach gebe es keinen handfesten Grund, Arafat Abou-Chaker aus der gemeinsamen Firma auszuschließen. Dieser hatte Bushido vor Gericht Lügen vorgeworfen.

Nach der Trennung im musikalischen Geschäft und dem Zerwürfnis hatten die beiden versucht, das Immobiliengeschäft geräuschlos abzuwickeln. Dann kam nach den Worten von Abou-Chakers Bruder der «Vorwurfskrieg». Die Familie sei vier Jahre lang vor Gericht «auseinandergenommen» worden. Bushido habe gelogen und dem Bruder Arafats als Bevollmächtigten der Immobiliengeschäfte gekündigt. 

© dpa
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