Seit 2019 werden Kommunen in Brandenburg über eine Abgabe am Betrieb der Windenergieanlagen in ihrem Umfeld beteiligt. Die Kommunen haben dadurch Anspruch auf die Zahlung von insgesamt 1,87 Millionen Euro, wie das Ministerium mitteilte.
Die Neuregelung soll laut Ministerium aufgrund der langen Planungsphasen erst für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb gehen und neu sind oder alte Anlagen ersetzen (sogenannte Repowering-Windenergieanlagen). Künftige Leistungssteigerungen der Anlagen würden damit berücksichtigt und leistungsschwächere Anlagen nicht durch eine pauschale Sonderabgabe benachteiligt, hieß es. Neu ist auch, dass die Kommunen künftig über die Zahlungen und die Verwendung des Geldes berichten müssen.
«Der verstärkte Ausbau der Windenergie muss mit akzeptanzsteigernden Maßnahmen einhergehen», sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD). «Eine Möglichkeit ist die direkte finanzielle Partizipation der Kommunen.» Die Bundesregierung bleibe seit Jahren eine verbindliche Regelung dazu schuldig, kritisierte Steinbach.
Beim Bestand der Windenergieanlagen liegt Brandenburg mit 8662 Megawatt installierter Leistung und 4039 Windenergieanlagen im Ländervergleich hinter Niedersachsen auf Platz zwei, wie der Bundesverband Windenergie im Januar für das Jahr 2023 mitgeteilt hatte.