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Grundstücke, Konten und ein Schloss: Wenn das Land erbt

Brandenburg erbt in jedem Jahr reichlich - Immobilien, Konten oder sogar Haustiere. Die Erbfälle lösen jedoch selten Jubelstürme beim Land aus. Warum?
Ehemalige Bauschuttsortierung
Bauschutt liegt auf einem eingezäunten Gelände am Stadtrand. © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Zigfach erbt das Land Brandenburg im Jahr Dinge, Immobilien und Sparkonten. Die Erbgegenstände sind allerdings oft marode, überschuldet oder stellen mitunter sogar eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. 299 Mal trat das Land im Jahr 2023 als Erbe auf, wie ein Sprecher des Finanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 298 solcher Erbfälle waren es demnach im Jahr davor. Man bewege sich bei den sogenannten Fiskalerbschaften auf einem hohen Niveau und die Fälle nähmen demografiebedingt tendenziell zu, so der Sprecher.

Wenn weder Ehegattin noch Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandte des Verstorbenen ermittelt werden können und kein anderer Erbe bestimmt wurde, trete das Land als Erbe ein, hieß es aus dem Ministerium. Das könne auch der Fall sein, wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Außerdem kann der Verstorbene durch sein Testament oder den Erbvertrag gezielt das Land als Erben einsetzen. Dieser Fall sei in Brandenburg jedoch noch nie eingetreten, so der Sprecher.

Die Nachlässe bestehen laut Ministeriumssprecher vor allem aus «Sparguthaben, Wohnungseinrichtungen, Kraftfahrzeugen, Briefmarken, Schmuck, Wertpapierdepots und Grundvermögen». Mitunter seien auch Firmen oder Firmenanteile dabei. Die Erbschaften seien überwiegend «nicht werthaltig und überschuldet». Das Land müsse dann unter anderem die verschuldeten Konten auflösen oder marode Kraftfahrzeuge verwerten. Auch völlig heruntergewirtschaftete Immobilien fielen dem Land häufig zu.

Das Land sei aktuell im Besitz von 829 Flurstücken aus 498 Fiskalerbschaften, führte der Sprecher aus. Als besondere Beispiele seien ein altes Betonwerk in Spremberg, ein ehemaliges Schloss mit Parkanlage in Hohenbocka und eine ehemalige Bauschuttsortieranlage in Neustadt-Dosse in Erinnerung geblieben, die dem Land durch Fiskalerbschaften zufielen. Sie mussten «mit hohem Aufwand beräumt werden».

Dabei sind die Erbgegenstände für das Land nur selten Glücksgriffe. Einige Gegenstände könnten über Auktionen veräußert und so zu Geld gemacht werden, führte der Sprecher aus. Bei den Immobilien handelt es sich laut dem Sprecher aber oft um Schrottimmobilien. So entstünden dem Land Kosten für den Gebäudeunterhalt, die Beräumung und die Verkehrssicherung maroder Liegenschaften. Ohne Einbeziehung von Personalkosten entstanden dem Land 2023 Kosten von rund 1,3 Millionen Euro.

Um den Nachlass zu Geld zu machen, werde der ererbte Haushalt und Besitzstand aufgelöst, erklärte der Sprecher. Dabei würden zum Beispiel Immobilien auf Immoscout24 und auf der Homepage des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften angeboten, «Kraftfahrzeuge über Auktionshäuser versteigert und Schmuck, Kunstgegenstände und Antiquitäten wenn möglich zum Höchstgebot verkauft».

Die jährlichen Einnahmen - unter anderem durch Kontoauflösungen und Immobilienverkäufe - summierten sich im vergangenen Jahr auf rund zwei Millionen Euro. So erzeugten die Erbschaften in diesem Jahr auf den ersten Blick mehr Einnahmen als Ausgaben. Die entstandenen Sach- und Personalkosten der beteiligten Landesbehörde sind darin allerdings noch nicht eingerechnet. Dieser Verwaltungsaufwand lasse sich nicht allgemein beziffern, sagte der Sprecher. Er sei abhängig vom Umfang und vom Zustand des jeweiligen Nachlasses.

© dpa
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