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Mehr als 500 Grundstücke in Brandenburg ohne Besitzer

Schrottimmobilien und verwucherte Flächen: Herrenlose Grundstücke finden sich in Brandenburg zuhauf. Wer Interesse hat, kann sie günstig erwerben - kauft aber möglicherweise die Katze im Sack.
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Gerissen und abgeblättert ist Farbe an einer Zimmerwand. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

In Brandenburg sind Hunderte Grundstücke ohne Eigentümer. «Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen hat derzeit Kenntnis von 502 herrenlosen Flurstücken», erklärte eine Sprecherin des Brandenburger Finanzministeriums. Bei den herrenlosen Grundstücken kann es sich sowohl um bebaute Liegenschaften als auch um unbebaute Flächen handeln, wie die Sprecherin ausführte. Die Flurstücke sind häufig stark vernachlässigt und überschuldet. Gerade deshalb rückten die Besitzer von dem Eigentum ab. Warum man im Einzelfall auf das Eigentum verzichtet, müsse aber nicht begründet werden.

Wird ein Grundstück herrenlos, kann das Land zuschlagen und das Eigentumsrecht übernehmen. Vorher würden Lage, Beschaffenheit, Planungsrecht, Verkehrswert und Belastungen des Grundbuches geprüft, so die Ministeriumssprecherin. Das passiert aber relativ selten: Der Fiskus habe in den vergangenen zehn Jahren das Aneignungsrecht für lediglich 15 Flurstücke ausgeübt und sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lassen.

Diese Grundstücke werden anschließend «für landeseigene Zwecke genutzt». Konkretere Angaben machte die Sprecherin nicht. Kosten für die Aneignung oder eine Kaufsumme für den früheren Eigentümer müssen nicht gezahlt werden.

Besteht kein Interesse seitens des Landes, können einige herrenlose Grundstücke verkauft werden. «Der Fiskus hat in den vergangenen zehn Jahren das Aneignungsrecht an 252 Flurstücken veräußert», so die Sprecherin. Angebote würden auf einer eigenen Landesseite oder auf einer Immobilienplattform veröffentlicht. Das Aneignungsrecht könne mitunter nur wenige Tausend Euro kosten. Das Ministerium betonte, dass es sich nicht um einen klassischen Grundstücksverkauf handele. Dadurch habe der Erwerber des Aneignungsrechtes keine Möglichkeit, vom Land Brandenburg Auskünfte über das herrenlose Grundstück zu erhalten. «Das Land Brandenburg ist selbst nicht Eigentümer des Grundstückes.»

© dpa
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