Die Landesregierung will erreichen, dass das Mindestgebot bei einer solchen Zwangsversteigerung verringert wird. Bisher müsse dieses so hoch sein, dass alle grundbuchlich abgesicherten Rechte abgedeckt werden. Damit liege das Mindestgebot oft über dem Verkehrswert, was eine Versteigerung sehr unwahrscheinlich mache. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Gebot nur so hoch sein muss, dass es die Kosten des Versteigerungsverfahrens deckt. Mit dem Zuschlag sollen alle nachrangig im Grundbuch eingetragenen Rechte automatisch erlöschen. Gläubiger könnten somit in manchen Fällen leer ausgehen.
«Unser Ziel ist es, die Grundstücke zügig dem Markt wieder zur Verfügung zu stellen und den Aufwand des Staates für deren Sicherung zu minimieren. Die vielen Hängepartien in unserem Bestand könnten so aufgelöst werden», sagte Finanzminister Gerald Heere (Grüne).
Derzeit verwaltet das Liegenschaftsmanagement des Landes laut Mitteilung mehr als 4000 nicht vollständig abgewickelte Nachlässe. In einem Drittel dieser Fälle sei ein meist völlig überschuldetes Grundstück wesentlicher Grund für die Nichtabwicklung.
Ein Bundesland muss ein Erbe antreten, wenn in einem Erbfall keine Erben ermittelt werden können. Zuständig ist das Land, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Laut Staatskanzlei gab es im Jahr 2005 in Niedersachsen lediglich 153 solcher Erbschaften. Danach sei die Zahl aber bis auf den Höchststand von 2010 Fällen im Jahr 2018 angewachsen und habe sich danach auf hohem Niveau eingependelt.