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Fall Sellner: Potsdam nimmt Gesetzgeber in die Pflicht

Nach der Schlappe gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner vor dem Verwaltungsgericht hat die Stadt Potsdam auf möglichen Nachbesserungsbedarf in den Gesetzestexten hingewiesen. Rechtsextremisten bewegten sich am Rande des Erlaubten und überschritten diese Grenze immer wieder bewusst und punktuell, erklärte Potsdams Beigeordnete für Ordnung, Brigitte Meier, am Dienstag. «Darum wollen wir die Mittel des Rechtstaates nutzen, um unseren Rechtstaat zu schützen.» Wenn diese nicht ausreichten, müsse der Gesetzgeber die nötigen Voraussetzungen schaffen, dass Behörden gegen politische Extremisten frühzeitiger und wirksamer vorgehen könnten, so Meier.
Martin Sellner
Martin Sellner, damals Chef der rechten «Identitären Bewegung» aus Österreich, nimmt an einem Pressetermin teil. © Georg Hochmuth/apa/dpa

Das Verwaltungsgericht in Potsdam hatte in der vergangenen Woche einem Eilantrag des früheren Kopfes der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich gegen ein von der Stadt Potsdam verhängtes bundesweites Einreiseverbot stattgegeben. Somit darf Sellner vorerst weiter nach Deutschland einreisen. 

Die Verfügung habe sich nach der im Eilverfahren möglichen Prüfung als rechtswidrig erwiesen, hieß es zur Begründung vom Gericht. Durch Sellners Erfolg mit dem Eilantrag wird der sofortige Vollzug des Verbots ausgesetzt. Er darf nun weiter nach Deutschland einreisen, bis eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren fällt.

«Die Potsdamer Ausländerbehörde hat sich unter sorgfältigster Berücksichtigung rechtlicher Aspekte dazu entschlossen, dieses Einreiseverbot auszusprechen» erklärte die Beigeordnete Meier. Allerdings seien die rechtlichen Hürden für freiheitseinschränkende Verwaltungsakte aufgrund «unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung besonders hoch». Führenden Köpfe der rechten Szene nutzten dies für ihre menschenverachtende Ideologie aus, führte Meier aus. Jede Grenzüberschreitung der Rechtsextremen führe jedoch dazu, «unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gezielt zu zerstören».

Aktuell berät die Stadtverwaltung über das weitere Vorgehen. «Zunächst werden wir die Beschlussbegründung des Verwaltungsgerichtes Potsdam intensiv prüfen, dann das weitere Verfahren intern abstimmen und anschließend darüber informieren», erklärte eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage. Die Stadt hatte bereits vorher angekündigt, einen längeren Rechtsstreit mitgehen zu wollen.

Die Ausländerbehörde der brandenburgischen Landeshauptstadt hatte zu Jahresbeginn ein bundesweites Einreiseverbot gegen Sellner verhängt. Hintergrund ist ein Vortrag Sellners bei einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023. Sellner hatte dort nach eigenen Angaben über die sogenannte «Remigration» gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang. Das Potsdamer Treffen hatte eine bundesweite Protestwelle ausgelöst.

Die Stadt Potsdam begründete das Verbot damit, dass Sellner eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen könnte. Gegen die Verfügung war Sellner mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen.

© dpa
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