Eine sogenannte Kugelbombe war in eine Zuschauergruppe geflogen, wo sie detonierte. Der Verteidiger des 45-Jährigen kündigte zu Prozessbeginn am Montag geständige Angaben seines Mandanten für den zweiten Verhandlungstag an.
Den Angeklagten wird das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Ihnen sei bewusst gewesen, dass sie nicht über eine Genehmigung für den Umgang mit der erworbenen Pyrotechnik verfügten, heißt es in der Anklage. Zudem seien sogenannte Kugelbomben in einem viel zu geringen Abstand zu den etwa zwanzig Zuschauern gezündet worden. Diese hätten sich lediglich etwa zehn Meter von dem selbstgebauten Abschussgestell befunden - «ein Sicherheitsabstand von 140 Metern wäre erforderlich gewesen».
Als der 45-Jährige bei dem Feuerwerk auf einem Firmengelände gegen Mitternacht per Funksteuerung die Zündung der ersten drei im Gestell eingebauten Kugelbomben auslöste, kippte die nicht fachgerechte Konstruktion um. Ein vierte Kugelbombe flog in die versammelten Gäste, so die Anklage. Mehrere Zuschauer erlitten teils schwere Verletzungen. Einem Mann mussten zwei Zehen amputiert werden. Andere Betroffene - Verwandte, Freunde und Kollegen der beiden Angeklagten - trugen laut Staatsanwaltschaft erhebliche Entstellungen durch zurückgebliebene Narben davon.
Der Verteidiger des 45-Jährigen sagte am Rande der Verhandlung, sein Mandant übernehme die Verantwortung für das tragische Geschehen. Der Prozess soll am 18. Januar fortgesetzt werden.