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Faxen dicke: Ministerium nennt Zeitplan für «Fax-Bann»

Die Schlagzeilen hatte der Digitalminister sicher. Fabian Mehring «hat das Faxen dicke», verkündete das Ministerium vor einigen Wochen. Nun gibt es auch einen groben Zeitplan. Es bleiben aber Hürden.
Faxen bei Behörden
Die Anzeige eines Faxgeräts. © Armin Weigel/dpa

Nach der Ankündigung von Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler), Faxe aus der öffentlichen Verwaltung zu verbannen, hat das Ministerium nun einen ersten groben Zeitplan genannt. Ziel sei es, möglichst schon in diesem Jahr die Zahl der Faxgeräte in bayerischen Behörden drastisch zu reduzieren, teilte eine Sprecherin auf Nachfrage mit. Zur Mitte der Legislaturperiode strebe man dann «die weitgehende Volldigitalisierung der internen Verwaltungskommunikation» in Bayern an. Über die konkreten Maßnahmen und einen verbindlichen Zeitplan entscheide jedoch das Kabinett. Die Ministerratsvorlage zum «Fax-Bann» sei bereits in Vorbereitung und werde in den nächsten Wochen ins Kabinett eingebracht werden.

Damit wird konkreter, was Mehring vor einigen Wochen öffentlichkeitswirksam angekündigt hatte: Mehring «hat das Faxen dicke», hieß es damals in einer Mitteilung des Ministeriums. Man wolle «dem Fax in der öffentlichen Verwaltung als erstes Bundesland den Stecker ziehen». Die Schlagzeilen hatte der neue bayerische Digitalminister, dessen Haus ansonsten eher überschaubare Kompetenzen innerhalb der Staatsregierung hat, für den Moment sicher.

Zweierlei hat sich inzwischen herauskristallisiert: Nicht überall wird die Abschaffung der Fax-Kommunikation völlig problemlos und von heute auf morgen gehen. Und: Die Behörden, auch die Ministerien, werden für Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin per Fax erreichbar sein.

Immerhin weiß man grob, wie viele Faxgeräte in bayerischen Amtsstuben stehen: Vor einem Jahr, im März 2023, verfügte die bayerische Staatsverwaltung über 3766 Geräte - und zwar reine Faxgeräte, Multifunktionsgeräte also nicht mitgezählt. Das hatte damals eine parlamentarische Anfrage der Grünen zutage befördert. «Derzeit wenden sich noch viele Menschen per Fax an die Staatsverwaltung. Deshalb werden als Ausdruck von Service und Bürgerfreundlichkeit Faxgeräte weiterhin für Personen mit diesem bevorzugten Kommunikationsmittel vorgehalten», teilte die Staatsregierung damals mit.

Das soll sich auch nicht ändern. «Selbstverständlich können die Menschen im Freistaat den Behörden ihrerseits nach meinen Plänen auch weiterhin ein Fax senden», stellt auch Mehring klar, er betont aber: «Dieses muss dort als Computerfax angenommen und medienbruchfrei digital weiterverarbeitet werden.» Intern soll es also künftig keine Kommunikation per Fax mehr geben. «Im Zentrum unserer Bemühungen steht die Idee, zukünftig in unserer gesamten Behördenkommunikation vollständige Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu gewährleisten», erläutert das Ministerium. Hier setze man künftig «auf durchgängig digitale Kommunikation».

Man müsse sich von «von der Technik des letzten Jahrhunderts verabschieden», die nicht KI-fähig und ein Sinnbild für digitale Rückständigkeit sei, sagt Mehring. «Ich finde: Unser Bayern soll die Heimat von High-Tech und Fortschritt werden und kein Museum für Fax und Funkloch sein.» Das Ministerium betont zudem, die Abschaffung des Faxes sei weder Symbolpolitik noch ein PR-Gag. «Vielmehr besteht darin eine technische Notwendigkeit, um Bayerns Verwaltung fit für das digitale Zeitalter zu machen.»

Fortschritte gibt es auch in der Justiz, wo Fax-Kommunikation lange zum absoluten Standard gehörte. Kürzlich habe man einen Meilenstein erreicht, teilt das Justizministerium auf Nachfrage mit: «Alle bayerischen Gerichte - das Bayerische Oberste Landesgericht, die Oberlandesgerichte, die Landgerichte und Amtsgerichte - arbeiten in Zivil- und Familiensachen mit der E-Akte.» Und schon seit Januar 2022 seien professionelle Prozessbeteiligte, insbesondere Anwälte, Notare und Behörden, grundsätzlich verpflichtet, Schriftsätze und Anlagen elektronisch einzureichen. Bei anderen Beteiligten würden Faxgeräte aber insbesondere noch für die Übermittlung eiliger Beschlüsse und Urteile eingesetzt.

«Die Justiz ist aktuell aus rechtlichen Gründen zur Entgegennahme von Telefaxen verpflichtet», erklärt eine Sprecherin. «Zum einen bestehen entsprechende Vorgaben in den maßgeblichen bundesrechtlichen Verfahrensordnungen. Zum anderen folgt aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Schriftformerfordernisse grundsätzlich auch durch die Übersendung eines Dokuments per Telefax gewahrt werden können.»

Auch hier gilt also: Bei der internen Kommunikation sollen Faxe so bald wie möglich komplett der Vergangenheit angehören. Nur bei der Kommunikation nach außen, mit «normalen» Bürgerinnen und Bürgern, da wird der Weg für Faxe weiterhin offen bleiben, teils auch offen bleiben müssen.

In diesem Punkt sind sich auch Mehring und Finanzminister Albert Füracker (CSU) einig - auch wenn es hierzu kürzlich ein kleines mediales Geplänkel zwischen beiden gegeben hatte. Dass Füracker bei Faxen auf notwendigen Bürgerservice verwies («Es gibt Menschen, die wollen uns was faxen»), deutete Mehring in einer eigenen Pressemitteilung als «hartnäckige Sentimentalität zugunsten des Faxes» - was im Finanzministerium dem Vernehmen nach wiederum schlicht verwundertes Kopfschütteln auslöste. Das Geplänkel war Tags darauf aber auch schon wieder Geschichte.

© dpa
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