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Bayern will Luftverkehrsgesetz für mehr Windkraft lockern

Hohe Windräder sind aus der Sicht von Piloten sicher nicht ideal. Bisher verhindern die Interessen des Luftverkehrs oft den Bau von den Windkraftanlagen. Das will Bayern über die Länderkammer ändern.
Bundeswehrhubschrauber neben Windrad
Ein Bundeswehrhubschrauber vom Typ Sikorsky CH-53 fliegt mit Löschwasser zur Waldbrandbekämpfung an einem Windrad vorbei. © Jan Woitas/dpa

Per Bundesratsinitiative will der Freistaat Bayern das Luftverkehrsgesetz zugunsten eines einfacheren Ausbaus der Windenergie an Land ändern lassen. Der notwendige Ausbau der Windenergie an Land trete immer stärker in Konkurrenz mit den Belangen des Luftverkehrs - sowohl des zivilen als auch des militärischen, teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München mit. Bayern wolle den Ausbau der Windenergie «durch mehr Flexibilität im Luftverkehrsgesetz des Bundes» beschleunigen.

Bislang räume das Gesetz den Belangen des Luftverkehrs pauschal den Vorrang ein. So könnten etwa Windräder mit einer Höhe von mehr als 100 Metern nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden errichtet werden - was praktisch alle Windräder betreffe, betonte Herrmann. Der Freistaat wolle mit seiner Bundesratsinitiative erreichen, dass die Genehmigungsfähigkeit einer Windenergieanlage künftig im Rahmen einer Abwägungsentscheidung getroffen werde.

Auf diese Weise könnte geprüft werden, ob die Sicherheit des Luftverkehrs auch durch zumutbare Anpassungen bei der Abwicklung des zivilen oder militärischen Luftverkehrs gewährleistet werden könne, wenn das Interesse an der Nutzung der erneuerbaren Energien überwiege. Die Entscheidung zum Bau des Windrades obliege dann der zuständigen Immissionsschutzbehörde. Diese müsse die Stellungnahme der jeweiligen Luftfahrtbehörde zwar in die Entscheidung einbeziehen, sei aber nicht an sie gebunden.

Mit der angestrebten Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollten auch die teils langen Verfahrenszeiten der luftrechtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation verkürzt werden. Die Flugsicherungsorganisation, in der Praxis die Deutsche Flugsicherung GmbH, müsse ihre Einschätzung dann spätestens zwei Monate nach Erhalt der erforderlichen Informationen mitteilen.

© dpa
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