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Gewalttat bei Neuschwanstein: Lebenslänglich gefordert

Ein Tourist soll nahe dem weltbekannten Schloss Neuschwanstein zwei Frauen aus sexuellen Motiven überfallen haben. Eine Frau stirbt nach dem Angriff. Im Prozess werden die Plädoyers gehalten.
Mordprozess
Der wegen Mordes angeklagte US-Amerikaner im Landgericht Kempten. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

In dem Prozess um das Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein mit einem Todesopfer hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Staatsanwalt forderte am Landgericht Kempten zudem eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung für den 31 Jahre alten US-Amerikaner, der wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und versuchten Mordes vor Gericht steht.

In diesem Fall kann das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt eine Sicherungsverwahrung anordnen. Der Staatsanwalt sah beim Angeklagten eine «Menschenleben verachtende Gesinnung».

Erstmals im Gerichtssaal waren auch die Eltern der im Alter von 21 Jahren getöteten Frau. Dort verfolgten sie den Prozess und die Verlesung eines Briefs der Überlebenden. Die Frau berichtete von extremer Angst, die sie bis heute vor Angriffen ihrer männlichen Mitmenschen und dem Angeklagten habe. «Ich fühle mich, als ob ich am Abhang unten gestorben bin», schrieb sie. 

Laut Anklage hatte der Urlauber die beiden Frauen am 14. Juni 2023 bei einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke beim weltberühmten Schloss Neuschwanstein in Schwangau kennengelernt und nach wenigen Minuten aus sexuellen Gründen brutal überfallen. Der US-Amerikaner soll die jüngere Frau stranguliert und vergewaltigt haben, zudem soll er beide Opfer einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen haben. Nach dem Angriff war die 21-Jährige im Krankenhaus gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde erheblich verletzt.

Zu Beginn des Prozesses hatte der 31-Jährige über seinen Anwalt eine Erklärung vorgetragen, in der er weite Teile der Vorwürfe einräumte. Das Plädoyer des Staatsanwalts verfolgte der Angeklagte wie schon weite Teile des bisherigen Prozesses weitgehend regungslos und mit gesenktem Kopf. 

© dpa
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