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Missbrauchsbeauftragte wirbt für Kinderrechte im Grundgesetz

75 Jahre Grundgesetz sind aus Sicht der Missbrauchsbeauftragten Claus ein guter Anlass, um über die Bedeutung von Kinderrechten in Deutschland zu sprechen. Hier sieht Claus noch Luft nach oben.
Kinderrechte ins Grundgesetz
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP festgehalten, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. © Christoph Soeder/dpa

Zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes fordert die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, eine explizite Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Der Jahrestag sei ein Grund zum Feiern, «aber auch ein Grund daran zu erinnern, dass die Kinderrechte endlich den Verfassungsrang erhalten müssen, der ihnen zusteht», sagte Claus der dpa. «Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.» 

Aus Sicht von Claus würde eine solche Verankerung Politik, Justiz und Verwaltung dazu verpflichten, die Perspektive von Kindern stets in den Mittelpunkt von Entscheidungen zu stellen. Diese vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls spiele nicht nur bei Verfahren vor dem Familiengericht eine Rolle. Sie sei auch generell wichtig für den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalterfahrungen, insbesondere auch vor sexueller Gewalt. 

Bislang werde auf europäischer Ebene der massive Anstieg von Missbrauchsdarstellungen im Netz noch nicht wirksam bekämpft - unter anderem, weil andere Kriterien wie etwa der Datenschutz mehr Berücksichtigung fänden als das Kindeswohl, beklagte Claus.

Ampel will Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Heute jährt sich die Verkündung des Grundgesetzes zum 75. Mal. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP festgehalten: «Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Dafür werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen und zugleich das Monitoring zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausbauen.»

Bislang geschehen ist aber noch nichts. Die parlamentarischen Hürden für eine solche Änderung sind generell hoch. Erforderlich wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Vorgängerregierung aus Union und SPD war bereits an dem Vorhaben gescheitert. Die Parteien im Bundestag hatten sich in der vergangenen Legislaturperiode nicht auf eine Formulierung einigen können.

© dpa
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