Wörter mit Gender-Sternchen gehören weiterhin nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung. Darauf hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in einer Mitteilung hingewiesen. Das seit Monatsbeginn geltende neue amtliche Regelwerk der Rechtschreibung sei nach Zustimmung der zuständigen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol nunmehr offiziell.
Es gilt für Schulen und die öffentliche Verwaltung. In den Schulen soll die Neufassung nach KMK-Angaben spätestens zum Schuljahr 2027/28 verbindlich umgesetzt werden.
Experten beobachten Entwicklung weiter
Neu im Regelwerk ist ein Abschnitt zu Sonderzeichen in Wörtern, wie sie von Befürwortern einer geschlechtersensiblen Sprache genutzt werden. «Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie», heißt es dort.
Ihre Setzung könne in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt seien. Die Entwicklung des Gesamtbereichs sei aber bislang nicht abgeschlossen und werde weiter beobachtet.
Einheitlichkeit im deutschen Sprachraum
Zuständig für das Regelwerk ist der Rat für deutsche Rechtschreibung, der von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, der Provinz Bozen-Südtirol und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens getragen wird. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten.
Der Rat soll die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren. Er hatte bereits Ende vergangenen Jahres seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. «Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann», hieß es damals.
«Whatsappen» jetzt amtliches Wort
Im amtlichen Regelwerk wurde ferner auch das Wörterverzeichnis aktualisiert. Nach KMK-Angaben wurden etwa Fremdwörter wie «timen», «mailen» oder «whatsappen» aufgenommen.