Die AfD-Bundesspitze erhöht den Druck auf den umstrittenen bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba: Wie ein Parteisprecher auf Nachfrage mitteilte, hat der Bundesvorstand nun ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba beantragt. Als erstes hatte die «Main-Post» darüber berichtet. Über die mögliche Eröffnung eines Ausschlussverfahrens muss nun ein Schiedsgericht der Partei entscheiden.
Dass der Bundesvorstand ein Ausschlussverfahren beantragen will, war bereits vor knapp zwei Wochen bekannt geworden. Halemba hatte daraufhin mitgeteilt, er sehe einem Verfahren gelassen entgegen. «In diesem Rahmen wird zweifelsfrei aufgeklärt werden, dass es sich bei den Vorwürfen um Falschbehauptungen eines gescheiterten Konkurrenten handelt», schrieb er. Dies habe der Landesvorstand bereits durch juristische Gutachten festgestellt.
«Für die etwas nachlässige Aufnahme zweier Neumitglieder wurde ich bereits sanktioniert.» Nach Abschluss des Verfahrens sehe er «wieder einer weiter vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand mit Freude entgegen», so der Abgeordnete.
Die Vorwürfe gegen den Abgeordneten häufen sich
Halemba steht seit Monaten in der Kritik. Seit längerem gibt es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung, inzwischen kamen auch Vorwürfe der Geldwäsche, der gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung hinzu, wie die Staatsanwaltschaft kürzlich bestätigt hatte. Zudem gibt es seit langem parteiinterne Vorwürfe, unter anderem soll Halemba gegen die Satzung der Partei verstoßen haben.
Zu den neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hatte Halemba gesagt: «Ich bin der festen Überzeugung, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe.» Er teilte dann aber auch mit, vorerst auf öffentliche Auftritte im Landtag zu verzichten und fraktionsinterne Funktionen abzugeben. Der Landtag hob zuletzt erneut die Immunität des Landtagsabgeordneten auf.
Ende vergangenen Jahres hatte der AfD-Bundesvorstand den bayerischen Landesvorstand aufgefordert, ein Ausschlussverfahren einzuleiten. Begründet wurde die Entscheidung damals mit Verstößen gegen die Ordnung der Partei, die zu satzungswidrigen Mitgliederaufnahmen im Vorfeld von zwei Aufstellungsversammlungen zur Landtagswahl in Bayern geführt hätten.
Wegen der Vorwürfe, bei der Listenaufstellung für die Landtagswahl zu seinen Gunsten getrickst zu haben, wurde Halemba vom Landesvorstand dann mit einer zweijährigen parteiinternen Ämtersperre belegt. Auf einem Landesparteitag wurde er von den Delegierten zudem mehrheitlich dazu aufgefordert, sein Abgeordnetenmandat niederzulegen. Allerdings war der Beschluss für Halemba nicht bindend - er folgte ihm nicht.