Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Heizsaison startet: Bei kalter Wohnung Mietminderung möglich

Ab dem 1. Oktober haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich das Recht auf gewisse Mindesttemperaturen in ihren Wohnungen. Schafft die Heizungsanlage das nicht, sollten sie aktiv werden.
Eine Frau fasst an einen Heizkörper
Kalte Wohnung? Ab dem 1. Oktober müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizung läuft und die Wohnungen auf 20 Grad beheizt werden können. © Laura Ludwig/dpa-tmn

Frieren Sie noch oder heizen Sie schon? Am 1. Oktober beginnt in der Regel die Heizsaison, die bis zum 30. April andauert. Gesetzlich festgelegt ist das zwar nicht, hat sich aber aus der Rechtsprechung so ergeben, teilt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) mit. In dieser Zeit sind Vermieter und Hausverwalter verpflichtet, die Betriebsfähigkeit der Heizungsanlage sicherzustellen, damit Mieter und Wohnungseigentümer gewisse Mindesttemperaturen in ihren Wohnräumen erreichen können.

So haben Verbraucherinnen und Verbraucher tagsüber Anspruch auf eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in ihren Wohnungen. In der Nacht zwischen 0 und 6 Uhr sind WiE zufolge 18 Grad Celsius ausreichend. In dieser Zeit kann die Leistung der Heizungsanlage daher abgesenkt werden, um Energie zu sparen.

Regelungen sind grundsätzlich erweiterbar

Können die genannten Temperaturen nicht erreicht werden, liegt bei Mieterinnen und Mietern ein Mangel vor, den sie ihrem Vermieter melden sollten. Dieser ist verpflichtet, den Mangel umgehend zu beseitigen und die Funktionsfähigkeit der Heizung herzustellen. Bis das passiert ist, haben Mietparteien laut WiE das Recht, die Miete zu mindern.

Übrigens: In der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergesellschaft oder einem Mietvertrag kann zwar grundsätzlich auch ein anderer Zeitraum für die Heizperiode benannt werden. Dieser dürfe aber lediglich länger, keineswegs kürzer als von Oktober bis April sein, so WiE. Zudem gelte: Auch außerhalb der Heizperiode muss die Heizung in Betrieb genommen werden, falls die Außentemperatur drei Tage in Folge unter 12 Grad Celsius liegt (Amtsgericht Köln, Az. 220 C 152/07).

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Eurovision Song Contest 2025 in Basel
Tv & kino
Bürger in Basel sagen «Ja» zu Millionen für den ESC
Tv & kino
Ex-Handballspieler Pascal Hens bei «Masked Singer» enttarnt
Streaming-Ausblick RTL+ «Angemessen Angry»
Tv & kino
Vom Opfer zur Superheldin: Die Serie «Angemessen Angry»
Apple Account kann nicht erstellt werden: Das kannst Du jetzt tun
Handy ratgeber & tests
Apple Account kann nicht erstellt werden: Das kannst Du jetzt tun
Turm „Telemoritz“ in Hannover
Internet news & surftipps
Wohnungen statt Abriss: VW verkauft «Telemoritz»
Freie Packsoftware 7-Zip
Internet news & surftipps
7-Zip: Ihr Packprogramm könnte unsicher sein
Borussia Mönchengladbach - FC St. Pauli
Fußball news
Gladbacher Lauf geht weiter: Borussia springt auf Rang sechs
Post-its kleben an einer Scheibe in einem Büro
Job & geld
Das Jahresende entstressen: Aufgaben richtig priorisieren