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Erst prüfen, dann zahlen: Wichtiger Tipp für den Hausbau

Beim Hausbau regelmäßig nach dem Baufortschritt zu sehen, kann sich lohnen - spätestens, wenn es um die Zahlung von Rechnungen geht. Nur so können Mängel rechtzeitig entdeckt und behoben werden.
Bagger fährt an Neubauhäusern vorbei
Zahlen sollten Bauherren nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist. © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn

Rechnungen beim Hausbau voreilig bezahlen? Keine gute Idee. Und doch kommt es in der Praxis immer wieder vor, berichtet der Verband Privater Bauherren (VPB) und zeigt auf, wie es besser geht.

So gut wie jeder Bau eines Schlüsselfertighauses sieht für Auftraggeber einen klaren Zahlungsplan vor. Teilbeträge sind etwa nach Beginn der Erdarbeiten, nach Fertigstellung des Rohbaus oder nach Abschluss des Innenausbaus zu überweisen. Ist der jeweilige Bauabschnitt erreicht, kommt prompt die Rechnung der Baufirma. 

Dann sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher dem VPB zufolge zwar zügig an die Bezahlung machen - aber eben nur dann, wenn sie absolut sicher sind, dass der jeweilige Bauabschnitt, auf den sich die Rechnung bezieht, tatsächlich mängelfrei fertiggestellt ist. Wer das nicht selbst beurteilen kann, sollte sich Rat bei einem Bausachverständigen einholen.

Bei notwendigen Nachbesserungen: Teilbetrag einbehalten

«Zahlen die Bauherren vorzeitig und ohne Kontrolle des Bauabschnitts, geben sie ihr einziges Druckmittel für eine schnelle Nachbesserung aus der Hand – ihr Geld», so der VPB. Mängel bleiben dann im schlimmsten Fall unentdeckt und werden womöglich sogar überdeckt. Treten die Folgen davon erst später zutage, ist die Gewährleistungsfrist womöglich bereits abgelaufen.

Stellt sich bei der Kontrolle heraus, dass noch Mängel bestehen, sollte die Baufirma zunächst zur Beseitigung aufgefordert werden. Bauherren sollten bis dahin nicht die gesamte Rechnung bezahlen, sondern einen Teilbetrag einbehalten. Dieser darf laut VPB regelmäßig so hoch sein, wie ein Drittunternehmer zur Nachbesserung der Bauleistung berechnen würde.

© dpa
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