Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, erhalten zusätzlich zu ihrer bisherigen Steuer-Identifikationsnummer auch noch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.).
Diese Kennziffer soll zur Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Organisationen dienen. Also etwa auch Freiberuflern und Selbstständigen oder abhängig Beschäftigten mit gewerblicher Nebentätigkeit. Und sie soll die Kommunikationen zwischen Unternehmen und Behörden sowie Behörden untereinander vereinfachen. Das teilt der Bund der Steuerzahler unter Verweis auf das zuständige Bundeszentralamt für Steuern mit.
Hintergrund der Vergabe der W-IdNr. soll eine klare Trennung vom betrieblichen und dem privaten Bereich sein. «Steuerzahler müssen jedoch nicht selbständig tätig werden und diese beantragen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. «Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen.»
Vergabe erfolgt stufenweise
Dabei dürften einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Nummer bereits bekommen haben. Die Vergabe erfolgt seit dem 1. November in mehreren Stufen und soll für derzeit wirtschaftliche Tätige bis voraussichtlich Ende November 2026 abgeschlossen sein.
Gut zu wissen: Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und keine andere wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gelten nicht als wirtschaftlich tätig im Sinne der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ihnen wird daher in der Regel keine W-IdNr. zugeteilt. Liegt jedoch neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit vor, könne eine W-IdNr. erteilt werden, so der Bund der Steuerzahler.