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Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Nicht jede ist rechtens – und manche lassen sich aus der Personalakte tilgen. Diese Rechte sollten Sie rund um Abmahnungen kennen, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.
Zwei Kolleginnen diskutieren miteinander
Bekommt man eine Abmahnung und hält diese für unberechtigt, gibt es Wege, dagegen vorzugehen. © Markus Scholz/dpa-tmn

Immer wieder zu spät bei der Arbeit gewesen, die Pause überzogen, bei der Krankmeldung geschummelt: Eine Abmahnung kann Voraussetzung für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sein. Wie verhält man sich also richtig, wenn die Führungskraft eine solche Verwarnung erteilt?

Wichtig: Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie weder schriftlich noch mündlich anerkennen, rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Am besten ist es, die Abmahnung zunächst einfach ohne große Reaktion hinzunehmen. Zudem sollten Betroffene versuchen, den Vorfall, der abgemahnt wurde, zu protokollieren - etwa, indem sie E-Mails, schriftliche Kommunikation oder die Perspektive von Zeuginnen und Zeugen dazu dokumentieren.

Eine Abmahnung ist immer dann rechtmäßig, wenn Beschäftigte gegen Pflichten ihres Arbeitsverhältnisses verstoßen. Der Sachverhalt müsse aber immer eine gewisse Tragweite haben, erklärt die Rechtsanwaltskammer. Zu klassischen Beispielen gehören etwa die Beleidigung von Kunden, die Missachtung von Arbeitsanweisungen und vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber müsse dabei immer genau angeben, welches Verhalten er beanstandet.

Zu Unrecht abgemahnt? Ihre Möglichkeiten

Ist eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt und trifft der in der Abmahnung erhobene Vorwurf nicht zu, haben Beschäftigte verschiedene Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Der Rechtsanwaltskammer zufolge können sie ...

  • ... verlangen, dass die Abmahnung aus ihrer Personalakte entfernt wird
  • ... eine schriftliche Gegendarstellung erstellen, die der Arbeitgeber in die Personalakte aufnehmen muss - unabhängig davon, ob er dem Inhalt zustimmt
  • ... gegebenenfalls beim Betriebsrat Beschwerde einlegen
  • ... die Abmahnung durch das zuständige Arbeitsgericht prüfen lassen

Ob die Abmahnung rechtmäßig ist, muss dann der Arbeitgeber belegen. Stellt das Gericht fest, dass die Abmahnung unrechtmäßig erfolgt oder fehlerhaft ist, kann es die Entfernung aus der Personalakte anordnen.

Abmahnung verjährt nicht

Übrigens: Eine Abmahnung im Arbeitsrecht verjährt grundsätzlich nicht. Sei eine Abmahnung rechtens, gebe es keine feste Dauer, ab der sie aus der Personalakte entfernt werden müsste, erklärt die Rechtsanwaltskammer dazu. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses könnten ehemalige Mitarbeiter aber im Regelfall die Entfernung verlangen.

© dpa
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