Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Darf mein Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?

Mal kurz in der Büroküche oder draußen, während man mit Freunden unterwegs ist - auch das Gehalt wird manchmal Gesprächsthema. Doch darf man das überhaupt?
Kollegen in einem Gespräch
Kathrin Schulze Zumkley

Man ist mit Freunden oder Kollegen unterwegs und das Gehalt wird zum Gesprächsthema? Der ein oder andere Arbeitgeber hat damit vielleicht ein Problem. Doch müssen sich Beschäftigte bei diesem Thema wirklich zurückhalten?

«Das kommt auf die Situation im Einzelfall an», sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für das Arbeitsrecht in Gütersloh. Entscheidend ist in der Regel, aus welchem Grund und mit wem man über das eigene Gehalt spricht.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, auf die Interessen ihres Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen - das ist eine der zentralen Nebenpflichten jedes Arbeitsverhältnisses. Darunter fällt auch die allgemeine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers - etwa zum Thema Gehalt. 

Sie gilt der Fachanwältin zufolge auch dann, wenn eine Verschwiegenheitsverpflichtung nicht explizit im Arbeitsvertrag geregelt ist. «Gibt es keinen triftigen Grund, ist man deshalb grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet», so Schulze Zumkley. Ein reines Mitteilungsbedürfnis reiche nicht aus.

Wann ist es okay - wann nicht?

Anders sieht es allerdings aus, wenn es um Gleichbehandlung geht. Spricht man mit Kolleginnen oder Kollegen darüber, was sie verdienen, hat das meist den Grund, dass man erfahren will, ob man fair bezahlt wird. Hier ist ein Gespräch mit Kolleginnen oder Kollegen in der Regel die einzige Möglichkeit, festzustellen, ob der Arbeitgeber bei der Lohngestaltung den Gleichbehandlungsgrundsatz einhält. Einschränkungen in Arbeitsverträgen, die das verbieten sollen, sind regelmäßig unwirksam.

Bei einem Konkurrenzunternehmen sollte man das Thema aber nicht ansprechen. «Lohn- und Gehaltsstrukturen eines Unternehmens zählen regelmäßig zum Geschäftsgeheimnis», erklärt die Fachanwältin. Wenn eine Offenlegung von Gehaltsstrukturen für einen Wettbewerbsnachteil des Arbeitgebers sorgen kann, verstößt das wieder gegen die Rücksichtnahmepflicht. Wo es also aus betrieblichem Interesse eine Schweigepflicht gibt, ist auf diese zu achten.

Wann Gespräche im Privaten unproblematisch sind

Und wie sieht es privat aus? In einem engen Vertrauenskreis, wie etwa der Familie oder engen Freunden, dürfe man auch über das eigene Gehalt reden, so die Fachanwältin. Für diese Fälle besteht die berechtigte Erwartung, dass das persönliche Entgelt vertraulich bleibt und nicht zu Problemen für den jeweiligen Arbeitgeber führt.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Regisseur Veit Harlan
Tv & kino
Der lange Schatten des schlimmsten Films der Geschichte
ESC 2025
Musik news
Fünf Geheimnisse rund um die ESC-Hoffnung Abor & Tynna
Schauspieler Rolf Schimpf gestorben
Kultur
«Der Alte»: Kollegen trauern um TV-Star Rolf Schimpf
App Threads auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Threads schreibt Standard-Feed nicht länger vor
Foldables 2025: Faltbare Smartphones im Überblick
Handy ratgeber & tests
Foldables 2025: Faltbare Smartphones im Überblick
Bei Netflix offline schauen: Das solltest Du dazu wissen
Handy ratgeber & tests
Bei Netflix offline schauen: Das solltest Du dazu wissen
Grand Prix von China
Sport news
Verstappen von McLaren deklassiert: «Wir sind besorgt»
Frau schaut auf ihre Armbanduhr
Job & geld
Nach der Brückenteilzeit in unbefristete Teilzeit?