Ein Todesfall ist ungeklärt, jetzt müssen Polizei und Justiz ermitteln. Ihnen zur Seite stehen oftmals Rechtsmedizinerinnen und –mediziner. Wobei deren Beruf, anders als in vielen Filmen dargestellt, nicht nur aus Obduktionen besteht.
Rechtsmedizinerin Prof. Stefanie Ritz arbeitet am Universitätsklinikum Düsseldorf und ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Im Job-Protokoll erzählt sie aus ihrem Berufsalltag:
Mein Weg in den Beruf
Ich habe Humanmedizin studiert. Über meine Promotion bin ich zur Rechtsmedizin gekommen. Eigentlich wollte ich Allgemeinmedizinerin werden, weil ich nah an den Menschen und deren Leben sein wollte. Letztlich bin ich dann in der Rechtsmedizin hängengeblieben – auch in diesem Fach ist man nah an vielen Facetten des menschlichen Lebens. Außerdem gefiel und gefällt mir, dass die Fragen, die wir bearbeiten, so vielfältig sind und sich manchmal nur durch wissenschaftliches Arbeiten beantworten lassen.
Nach dem Studium habe ich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachärztin absolviert. Diese Weiterbildung umfasst einen umfangreichen Katalog von rechtsmedizinischen Tätigkeiten. Dazu gehört, Obduktionen einschließlich weiterführende (etwa feingewebliche) Untersuchungen durchzuführen oder lebende Geschädigte nach Gewalttaten (etwa nach Vergewaltigung oder Kindesmisshandlung) rechtsmedizinisch zu versorgen. Oder schriftliche wie mündliche Gutachten zu unterschiedlichen Fragen zu erstellen.
Zur Weiterbildung gehören auch externe Weiterbildungszeiten in der Pathologie und in der Psychiatrie, um auch Dinge wie feingewebliche Untersuchungen oder die Beurteilung der Schuldfähigkeit einer Täterin oder eines Täters zu erlernen.
Ich war und bin begeistert von diesem Fach – es war für mich schnell klar, dass ich dauerhaft hier tätig sein wollte. Ich habe dann die akademische Karriere eingeschlagen und mich nach der Promotion habilitiert. Inzwischen bin ich Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf und außerdem Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.
Welche Aufgaben Rechtsmediziner haben
Rechtsmedizin findet in Deutschland ganz überwiegend an Unis statt. Hier bestehen die Aufgaben in Forschung, Lehre und Dienstleistungen.
In Filmen ist oft nur ein Ausschnitt dieses Tätigkeitsspektrums zu sehen. Dort kümmern sich Rechtsmediziner fast immer nur um Leichen.
Sicher ist ein wichtiger Teil unserer Aufgaben, Polizei und Justiz darin zu unterstützen, Todesfälle zu klären. Und natürlich sind Obduktionen zentral in unserem Fach. Es geht dabei darum, die Todesursache zu klären und um die Frage, ob der Tod möglicherweise einem anderen Menschen angelastet werden kann. Wir klären das durch eine akribische äußere Leichenschau und die innere Leichenschau, bei der wir die Körperhöhlen öffnen und die Organe untersuchen.
Leider sind die Aufgaben rund um die Obduktion in Filmen nur sehr verkürzt dargestellt. Ich habe noch nie gesehen, dass die Protagonisten am Mikroskop sitzen und Gewebeproben untersuchen oder wissenschaftliche Literatur wälzen, um eine schwierige Frage zu klären.
Ähnlich ist es mit unseren Aufgaben am Leichenfundort. In Filmen ist das ein kurzer großer Auftritt am Tatort – und es ist nicht zu sehen, dass um eine Todeszeit zu schätzen oder ein Blutspurenmuster zu beurteilen nicht selten umfangreiche und wissenschaftlich komplexe Gutachten am Schreibtisch zu verfassen sind, an dem wir übrigens auch viel Zeit verbringen.
Wir stehen nicht nur im Obduktionssaal und kümmern uns um Verstorbene, sondern verbringen zunehmend viel Zeit in unseren Ambulanzen. Dort dokumentieren und bewerten wir nach Gewalttaten bei Überlebenden Verletzungen gerichtsfest. Etwa, wenn es um die Frage geht, ob eine Kindesmisshandlung vorliegt oder nicht. Zudem beraten wir Geschädigte zu der Frage, wo sie Anlaufstellen für die vielfältigen Fragen und Probleme finden, die sie nach der erlittenen Gewalttat oft haben.
Auch theoretische Gutachten spielen eine große Rolle. Hier beurteilen wir Sachverhalte, ohne die Person, um die es geht, gesehen zu haben. Ein gutes Beispiel dafür sind verkehrsmedizinische Gutachten, bei denen es sehr oft um die Frage geht, ob jemand bei einer bestimmten nachgewiesenen Blutalkoholkonzentration oder dem Nachweis von Drogen im Blut noch in der Lage war, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
Das Spektrum der Rechtsmedizin
In den universitären Instituten für Rechtsmedizin arbeiten nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Naturwissenschaftler und Naturwissenschaftlerinnen. In sogenannten forensisch-toxikologischen Laboren untersuchen sie Vergiftungsfälle, aber auch Blutproben von Verkehrssündern auf Alkohol, Drogen oder Medikamente. In unseren forensisch molekulargenetischen Laboren untersuchen Fachleute Spuren (etwa Spermaspuren nach Vergewaltigungen) und führen auch Vaterschaftsuntersuchungen durch.
Von jeder Rechtsmedizinerin und jedem Rechtsmediziner in universitären Instituten wird erwartet, dass sie oder er forscht. Fragestellungen gibt es sicher genug – man muss aber bereit sein, sich mit immer neuen Inhalten und Methoden zu beschäftigen. Seine wissenschaftlichen Ergebnisse publiziert man in Fachzeitschriften und hält dazu Vorträge auf Kongressen. Zu einer Tätigkeit an der Uni gehört auch die Lehre. Wir unterrichten die Studierenden insbesondere zu den Themen Leichenschau und Versorgung von (überlebenden) Menschen nach Gewalttaten.
Was meinen Beruf so besonders macht
Ich begegne als Ärztin in meinem Beruf zunächst Verstorbenen und Lebenden, die Opfer von Gewalt geworden sind. Durch meine Tätigkeit (und die des gesamten Teams) kann ich einen Beitrag dazu leisten, Gewalttaten aufzuklären. Den Verstorbenen erweisen wir einen letzten ärztlichen Dienst. Die Überlebenden unterstützen wir und tragen dazu bei, dass sie zu ihrem Recht kommen.
Durch unsere Forschung machen wir die Welt ein bisschen besser. Wir entwickeln neue Methoden, um Straftaten besser aufklären zu können und wir liefern Daten, die zur Bekämpfung von Gewalt beitragen.
Dabei liegen uns besonders die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und der Kinderschutz am Herzen. All das geben wir in der Lehre an angehende Ärztinnen und Ärzte weiter, damit sie wissen, was zu tun ist, wenn ihren Patientinnen und Patienten Gewalt widerfahren ist. Ich finde, dass das alles sehr besonders ist.
Info-Kasten: Was verdienen Rechtsmediziner?
Das Einkommen von Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern hängt davon ab, wo sie tätig sind. Je nach Region und Größe des Arbeitgebers kann das Gehalt variieren. Angestellte Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder oder nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken bezahlt. Die Eingruppierung richtet sich dann zum Beispiel nach Qualifikation und Berufsjahren. Das Karriereportal «praktischArzt» gibt für Fachärzte für Gerichtsmedizin eine Spanne zwischen 5.900 und 8.400 Euro brutto pro Monat an.