Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Urteil: Wann beginnt ein Arbeitsverhältnis?

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, beginnt automatisch die Beschäftigung? Nicht unbedingt, zeigt ein Urteil. Warum das wichtig sein kann.
Anstellungsvertrag
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn

Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 61/24). Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung und damit verbundenen Ansprüchen - etwa auf Krankengeld - haben.

Das Gericht verhandelte die Klage eines Mannes, der einen Arbeitsvertrag als Lagerist bei einem Reinigungsunternehmen unterschrieb. Direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses meldete er sich aber krank. Zwei Wochen später kündigte die Firma innerhalb der Probezeit.

Der Mann wollte für die Zeit Krankengeld von seiner Krankenkasse. Das lehnte die Krankenkasse ab. Es habe kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden, da er kein Einkommen erzielt habe.

Wartezeit bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Mann verklagte daraufhin das Reinigungsunternehmen und verlangte die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Beginn seines Arbeitsvertrags. Seiner Auffassung nach sei bereits durch einen rechtsgültigen Vertrag, der eine Entgeltzahlung vorsehe, ein Beschäftigungsverhältnis zustande gekommen - auch wenn er die Arbeit zunächst wegen Krankheit nicht antreten konnte. 

Laut Gericht muss der Arbeitgeber die Anmeldung zur Sozialversicherung erst dann vornehmen, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall habe. Dieser Anspruch entsteht bei neuen Arbeitsverhältnissen generell erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. 

Wie das Gericht mitteilt, soll diese gesetzliche Regelung verhindern, dass Arbeitgeber die Kosten der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer tragen müssen, die direkt nach der Einstellung erkrankten. Unabhängig davon müsse der Mann sich erst an seine Krankenkasse wenden, bevor er seinen Arbeitgeber verklage, heißt es weiter.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tv & kino
«Mainz bleibt Mainz» auch nach 2025 im Fernsehen
Filme zum Valentinstag: 10 romantische Streifen fürs Herz
Tv & kino
Filme zum Valentinstag: 10 romantische Streifen fürs Herz
Civilization VII: Die besten Tipps & Tricks im Guide
Games news
Civilization VII: Die besten Tipps & Tricks im Guide
Internationaler Gipfel zur künstlichen Intelligenz
Internet news & surftipps
KI-Gipfel: Milliardeninvestitionen und Ringen um Regulierung
E-Mail
Internet news & surftipps
Mail-Chaos: Kleine Ordner, große Wirkung
Powerbeats Pro 2
Internet news & surftipps
Neue Powerbeats Pro messen den Puls in den Ohren
Celtic Glasgow - FC Bayern München
Fußball news
Bayerns Ehrenrunde auf Achtelfinal-Weg - «Krasse Atmosphäre»
Paar sitzt mit Umzugkisten in einer Wohnung
Job & geld
Versicherungen für Paare: Diese Policen lassen sich teilen