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So kommen Sie an eine kostenfreie Schufa-Auskunft

Wer im Internet nach einer Schufa-Auskunft sucht, bekommt zahlreiche Treffer angezeigt. Der Service wird häufig gegen Geld angeboten - obwohl die Auskunft auch kostenlos zu erhalten wäre. So geht's.
Flagge mit Firmenlogo vor der Schufa Holding AG in Wiesbaden
Eine Kopie der bei der Schufa gespeicherten Daten gibt es grundsätzlich kostenfrei direkt bei der Schufa. © Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Manchmal muss es schnell gehen: Die Wohnung besichtigt und für gut befunden, jetzt will der Vermieter zeitnah noch eine Schufa-Auskunft. Wer im Internet recherchiert, findet zahlreiche Webseiten, auf denen die Bonitätsauskunft angeboten wird - gegen Geld.

Mit ein paar Klicks ist man dann gerne mal bis zu 40 Euro los. Das Problem: Kommerzielle Anbieter werben im Netz mit der kostenpflichtigen Beantragung von Urkunden, Führungszeugnissen oder anderen öffentlichen Leistungen - obwohl der Service in vielen Fällen eigentlich kostenlos wäre, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt. 

Diese Anbieter erscheinen oft ganz oben in den Trefferlisten, da die Betreiber Werbeanzeigen schalten. Vielen Verbraucherinnen und Verbraucher sei dann «gar nicht bewusst, dass sie sich nicht auf der offiziellen Seite für die Antragstellung befinden oder, dass es auch einen kostenfreien Weg gibt», sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW.

Schufa: Daten-Kopie kostenlos beantragen

So gibt es auch eine Kopie der bei der Schufa gespeicherten Daten grundsätzlich kostenfrei direkt bei der Schufa. Das heißt dann «Daten-Kopie nach Art. 15 DSGVO». Wichtig: Die Schufa sendet das kostenlose Datenblatt eigenen Angaben zufolge per Post und gibt dafür einen Zeitraum für 5 bis 7 Tagen an. 

Die Beantragung der kostenlosen Auskünfte kann in der Regel entweder schriftlich oder direkt über die Internetseite der Anbieter erfolgen. Teils ist der richtige Antrag aber schwer zu finden. Die VZ NRW hat auf ihrer Webseite den Weg zur kostenlosen Auskunft bei einigen Auskunfteien verlinkt. Bei den Angaben in Online-Formularen sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Pflichtfelder beschränken. 

Die VZ empfiehlt, mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft bei Unternehmen und Auskunfteien wie Schufa, Creditreform Boniversum, Crif, Experian und anderen einzuholen. So behalten Verbraucherinnen und Verbraucher den Überblick, was über ihr Kaufverhalten gespeichert wurden.

Ohne diese Nachfrage würden sie nicht erfahren, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen. Das kann zu unangenehmen Überraschungen führen, wenn etwa eine Bank auf Basis eines gespeicherten Bonitätsscores einen Kredit plötzlich nur noch zu höheren Zinsen gewährt oder ein Onlinehändler die Lieferung der Ware lediglich noch gegen Vorkasse vornimmt.

© dpa
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