Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Regionale Feiertage: Habe ich frei, wenn ich remote arbeite?

Ob man am Weltfrauentag, Fronleichnam oder Allerheiligen freihat, variiert je nach Bundesland. Doch was gilt, wenn ich in einem anderen Bundesland arbeite als mein Arbeitgeber sitzt?
Eine Frau im Homeoffice
Arbeitnehmer im Homeoffice müssen sich bei Feiertagen nach den gesetzlichen Regelungen ihres Wohnortes richten, nicht nach dem Standort des Unternehmens. © Sebastian Kahnert/dpa

Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass viele Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, oft verteilt in ganz Deutschland oder sogar im Ausland. Aber an welchen Feiertagen hat man nun frei und kriegt trotzdem normal Gehalt bezahlt, wenn man zum Beispiel remote aus einem anderen Bundesland arbeitet?

Zunächst: Damit eine Entgeltfortzahlung an einem Feiertag gewährt wird, muss die Arbeit tatsächlich wegen des Feiertags ausfallen, so «haufe.de». Wenn der Feiertag also auf einen Sonntag fällt oder man an diesem Tag ohnehin nicht gearbeitet hätte - etwa aufgrund einer Teilzeitstelle - bekommt man für diese Tage kein Gehalt.

Nicht bundeseinheitliche Feiertagen: der Arbeitsort zählt

Bei Mitarbeitern im Homeoffice, mit wechselnden Einsatzorten oder auf Reisen stellt sich die Frage, ob man an Fronleichnam und Co. nun frei machen darf oder nicht. «Maßgeblich für die Feiertage sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort», so haufe.de. Es ist also wichtig zu prüfen, ob die Feiertage am Arbeitsort gelten, unabhängig vom Standort des Unternehmens. 

Auch für reine Homeoffice-Mitarbeiter zählen die Feiertage des eigenen Wohnorts. Wenn also zum Beispiel das Unternehmen, für das Sie arbeiten, in Berlin sitzt, Sie aber in Nordrhein-Westfalen wohnen und von dort aus remote arbeiten, hätten Sie an Fronleichnam frei. Der Grund: Fronleichnam ist in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Feiertag. 

Für Dienstreisende und Co. gilt: Arbeitnehmer, die im Ausland von deutschen Arbeitgebern eingesetzt werden, können an deutschen Feiertagen in der Regel nicht freimachen und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Denn: Feiertage in Deutschland bedeuten im Ausland keine freien Tage, also gibt es keinen Ausfall der Arbeit.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Boris Becker und seine Mutter Elvira Becker
People news
Ex-Tennisprofi Boris Becker trauert um Mutter Elvira
Marius Borg Hoiby
People news
Mette-Marits Sohn Marius eine Woche lang in U-Haft
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Tv & kino
Game of Thrones-Reihenfolge: Alle Serien und geplanten Spin-offs im chronologischen Überblick
Google
Internet news & surftipps
US-Regierung: Google muss Chrome-Browser verkaufen
App Threads auf einem Smartphone
Internet news & surftipps
Bei Threads kann man nun auch selbst Feeds erstellen
Bezahlsystem EPI
Internet news & surftipps
Europäische Banken machen Bezahlangebot Wero attraktiver
Pep Guardiola
Fußball news
Guardiola verlängert um zwei Jahre: Privileg, hier zu sein
Ein Stahlarbeiter in Arbeitskleidung
Job & geld
Unternehmen in der Krise – wann ist es Zeit, zu gehen?