Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Eignungstests im Betrieb: Wann sind sie erlaubt?

Vor Einstellung ein Bewerbungsgespräch durchlaufen? Absoluter Standard. Weniger gängig sind aber Eignungsuntersuchungen, die auch Psyche und Physis beleuchten. Solche Tests sind nicht immer zulässig.
Ein Busfahrer
In Berufen mit hohen physischen und psychischen Anforderungen, wie bei Busfahrern, sind Eignungsuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. © Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

Sind sie Busfahrer, Pilot oder haben Sie einen anderen Beruf, bei dem Sie besondere physische und psychische Fähigkeiten mitbringen müssen, um sich und andere nicht zu gefährden? Oder streben Sie eine solche Tätigkeit an? Dann wird Ihr Arbeitgeber Sie vor der Einstellung oder während des Beschäftigungsverhältnisses einer sogenannten Eignungsuntersuchung unterziehen. 

Das muss er sogar, heißt es im Magazin für Führungskräfte «top eins» (Ausgabe 3/2024). Denn in Berufsfeldern wie diesen ist eine Eignungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben.

Test sind auch bei neuen Tätigkeiten möglich

Doch dem Magazin zufolge dürfen Arbeitgeber die Eignung ihrer Beschäftigten auch in Fällen prüfen, in denen es keine gesetzliche Vorschrift gibt. Das gelte etwa dann, wenn sich das Arbeitsumfeld ändere und in der neuen Tätigkeit zum Beispiel besondere Anforderungen an Hör- oder Sehvermögen gefordert sind, weil andere sonst gefährdet würden. Werden Beschäftigte selbst in gefährdenden Bereichen eingesetzt - etwa Einsatzkräfte der Feuerwehr - kann ebenfalls eine Eignungsuntersuchung notwendig werden. 

Und zu guter Letzt: Hat Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer psychischen oder physischen Eignung für den Job, weil er davon ausgeht, dass Ihr Zustand Sie selbst oder andere gefährden könnte, kann er Sie ebenfalls zu einer Beurteilung vorladen. Darüber hinaus sind Eignungstests laut «top eins» unzulässig. 

Gut zu wissen: Ist ein Eignungstest für die Ausübung eines Berufs Vorschrift, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen zwar ablehnen. Allerdings dürfen sie ihre Tätigkeit dann auch nicht weiter ausüben.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Boris Becker
People news
Boris Becker schreibt über «schmerzhafteste Erfahrungen»
Sängerin und Schauspielerin Jasmin Wagner
Musik news
Blümchen hört auf - Karriereende nach 30 Jahren
Netflix: Letzte Chance – diese Titel werden im März 2025 gelöscht
Tv & kino
Netflix: Letzte Chance – diese Titel werden im März 2025 gelöscht
PDF mit Android-Geräten bearbeiten: Das erledigst Du mit diesen Apps
Handy ratgeber & tests
PDF mit Android-Geräten bearbeiten: Das erledigst Du mit diesen Apps
Beste Webcam finden: Das sind unsere Favoriten
Handy ratgeber & tests
Beste Webcam finden: Das sind unsere Favoriten
Aktivierte Bildschirmlupe auf einem iPhone
Internet news & surftipps
iPhone hat plötzlich riesige App-Icons: Was jetzt hilft
Franziska Preuß
Sport news
Biathletin Preuß nah am Gesamtsieg: Dritte auf der Pokljuka
Zahlungen im Internet
Job & geld
Käuferschutz im Onlinehandel: Trügerische Sicherheit?