Der Bund fürs Leben bietet Paaren zahlreiche Vorteile. Zum einen können Verheiratete oft einiges an Steuern sparen - unter anderem dank Ehegattensplitting. «Ihre zu versteuernden Einkommen werden zusammengerechnet und danach halbiert», sagt Fachanwältin Nina Restemeyer in der Zeitschrift Finanztest (9/2024). Die Einkommenssteuer berechnet sich nach diesem halben Betrag und wird dann einfach verdoppelt.
«Je größer die Differenz zwischen den beiden Einkommen ist, desto mehr kann gespart werden», so Restemeyer. Auch der Sparerpauschbetrag verdoppelt sich für Eheleute - auf 2.000 Euro. Kapitalerträge bis zu diesem Wert müssen Eheleute daher nicht versteuern. Außerdem können Verheiratete voraussichtlich noch bis 2030 ihr Monatsnettoeinkommen erhöhen, wenn sie die Steuerklassen drei und fünf wählen. Das bietet sich an, wenn eine Seite mehr verdient als die andere.
Vorteile bei Schenkungen oder Erbschaften
Auch bei gegenseitigen Schenkungen oder Erbschaften haben Eheleute einen Vorteil, heißt es in Finanztest weiter. Unverheiratete müssen diese ab einem Betrag von 20.000 Euro versteuern, bei Verheirateten gilt ein Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro - das ist 25 Mal mehr. Auf einen möglicherweise dennoch zu versteuernden Teil einer Erbschaft oder Schenkung zahlen Verheiratete zudem weniger Steuern als Paare ohne Trauschein.
Überträgt ein Ehepartner dem anderen eine selbst genutzte Immobilie oder zumindest einen Teil davon, müssen gar keine Steuern gezahlt werden - unabhängig davon, wie hoch der Wert des Hauses oder der Wohnung ist. Zudem fällt bei Immobilienverkäufen unter Eheleuten keine Grunderwerbsteuer an. Auch hier kann also ordentlich gespart werden.
Mehr Rechte in Notsituationen
Ferner erhalten Eheleute bei einer Erkrankung oder einem Unfall unter anderem schneller Auskunft im Krankenhaus. Ist eine verheiratete Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden, darf der Partner diese in der Regel bei medizinischen Fragen vertreten.
Stirbt ein Ehepartner, ist der andere zudem meist finanziell abgesichert - durch die Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Dieser Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, wenn die oder der Verstorbene mindestens fünf Jahre versichert gewesen ist. Das Paar muss außerdem im Regelfall mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein.