Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Anleitung: So ändern Sie bald Geschlechtseintrag und Vorname

Das neue Selbstbestimmungsgesetz soll es Menschen in Deutschland ab November leichter machen, Geschlecht und Vornamen zu ändern. Die Vorbereitungen können Interessierte allerdings schon heute treffen.
Amity hält einen Fächer in den Transgender-Farben
Selbstbestimmungsgesetz: Ab dem 1. November können Geschlechtseintrag und Vorname in Deutschland auf Antrag geändert werden. © Jörg Carstensen/dpa/dpa-tmn

Ab dem 1. November wird es in Deutschland möglich sein, den ab Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag auf Antrag zu berichtigen. Auch der Vorname kann in diesem Zuge geändert werden - dem neuen Selbstbestimmungsgesetz sei Dank. Die Vorbereitung dafür können Interessierte bereits heute treffen - die Zeitschrift «Finanztest» (9/2024) erklärt, wie es geht.

Schritt 1: Teilen Sie einem Standesamt Ihrer Wahl persönlich oder schriftlich mit, dass Sie Gebrauch vom neuen Selbstbestimmungsgesetz machen und ihr Geschlecht sowie eventuell den Vornamen berichtigen lassen möchten. Laut «Finanztest» bieten einige Standesämter dafür sogar ein eigenes Onlineformular an. Nach der Anmeldung müssen Sie grundsätzlich drei Monate lang warten. Deswegen können Sie diesen Schritt auch schon heute - vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes - angehen.

Schritt 2: Machen Sie einen Termin für Ihre persönliche Erklärung bei dem Standesamt, bei dem Sie die Änderungen angemeldet haben. Nehmen Sie zum Termin sämtliche Ausweisdokumente, die Geburtsurkunde und gegebenenfalls eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit. 

In dem Termin erklären Sie dann, wie der Geschlechtseintrag künftig vermerkt und ob und inwiefern der Vorname geändert werden soll. Lassen Sie sich hierfür nicht länger als sechs Monate Zeit, weil die Anmeldung sonst erneut vorgenommen werden muss. Das gewählte Standesamt übermittelt die neuen Daten an Ihr Geburtsstandesamt, wo anschließend eine neue Geburtsurkunde beantragt werden kann.

Schritt 3: Das Geburtsstandesamt übermittelt die Änderung an Ihre Meldebehörde. Dort können Sie dann Ihre neuen Ausweisdokumente beantragen. Achtung: Minderjährige ab 14 Jahren können die Erklärung zwar selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten. Fehlt die Zustimmung, müssen Minderjährige sie mithilfe des Familiengerichts erstreiten.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Schriftstellerin Kirsten Boie
Kultur
Kirsten Boie verarbeitet rechtsextremen Anschlag literarisch
Neues Album von Chilly Gonzales
Musik news
«Gonzo»: Neues Album von Chilly Gonzales
Albumveröffentlichung - «Wir waren hier»  von Die Nerven
Musik news
Mitreißender Lärm: Die Nerven mit neuem Album
Vodafone Repeater einrichten: So bekommst Du überall schnelles WLAN
Handy ratgeber & tests
Vodafone Repeater einrichten: So bekommst Du überall schnelles WLAN
Telekom-Chef Höttges
Internet news & surftipps
Mobilfunkbranche gründet Firma für digitale Schnittstellen
watchOS 11: Alle Infos zum großen Update für die Apple Watch
Handy ratgeber & tests
watchOS 11: Alle Infos zum großen Update für die Apple Watch
Miami Dolphins - Buffalo Bills
Sport news
NFL: Buffalo schlägt Miami, Dolphins-Quarterback verletzt
Modetrends AW 2024 - Look von Gant
Mode & beauty
Modisch ins Büro: Das sind die aktuellen Trends