Wer mindestens 27 Jahre alt ist, bekommt von der Rentenversicherung einmal pro Jahr die sogenannte Renteninformation zugeschickt. Empfängerinnen und Empfänger finden darauf zum einen den Termin ihres frühesten Renteneintritts sowie die zu erwartende Rentenhöhe. Zwar ist die Angabe zur Höhe der Rentenzahlung eine Prognose, die gewisse Unsicherheiten beinhaltet. Je näher die Rente allerdings rückt, desto belastbarer wird die Zahl. Angehende Ruheständler können damit also relativ gut abschätzen, wie viel Geld sie im Alter zur Verfügung haben werden.
Aber Achtung: Was für Lohn und Gehalt gilt, gilt auch für die Rente: Brutto ist nicht gleich Netto! Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Abzügen und rechnen Ihnen vor, was ihnen mit einer Bruttorente von 2000 Euro am Ende bleibt.
Von der Brutto- zur Netto-Rente: Was ist alles abzuziehen?
«Die Antwort ist einfach und schwierig zugleich», sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW. Einfach, weil schon in der Renteninformation steht, welche Posten herauszurechnen sind: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern.
Doch bereits an dem Punkt Steuern wird es schwierig. Denn nicht jeder, der eine gesetzliche Rente bezieht, muss darauf tatsächlich Steuern zahlen. Ob das auf einen selbst zutrifft, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel das Renteneintrittsjahr, etwaige Freibeträge und steuermindernde Ausgaben. Und all das ist von Person zu Person unterschiedlich.
Wie viel geht für die Kranken- und Pflegeversicherung weg?
Diese Aufwendungen werden prozentual berechnet. Rentner zahlen für die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent - also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst für sich festlegt. Auch diesen tragen Rentner genau zur Hälfte - macht noch mal etwa ein Prozent aus.
Den Anteil zur Pflegeversicherung von derzeit 4 Prozent für Kinderlose und 3,4 Prozent für Eltern bezahlen Rentnerinnen und Rentner komplett selbst. Von dem in der Renteninformation genannten Betrag gehen damit ungefähr 12 Prozent monatlich ausschließlich für Kranken- und Pflegeversicherung weg.
Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch warnt davor, diese Belastung zu unterschätzen: «Die Gesamthöhe der Beiträge kann das Hauptproblem bei der Rente werden», sagt er.
In welchem Umfang wird die Rente besteuert?
Wer 2024 erstmals Altersruhegeld beziehen möchte, versteuert davon 83 Prozent. Die restlichen 17 Prozent sind steuerfrei. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 24.000 Euro sind also 19.920 Euro zu versteuern, die übrigen 4080 Euro nicht. Dabei bleibt der steuerfreie Rentenanteil laut Hentschel während der gesamten Rentenbezugszeit konstant.
Weil der zu versteuernde Rentenanteil von Jahr zu Jahr ansteigt, bleibt bei Ruheständlern mit einem früheren Renteneintritt auch mehr Rente unversteuert. Seit diesem Jahr wächst der zu versteuernde Rentenanteil in 0,5-Prozent-Schritten. Deshalb versteuern Rentnerinnen und Rentner bei einem Renteneintritt 2025 bereits 83,5 Prozent ihrer Rente, bei einem Renteneintritt 2026 84 Prozent. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 soll dann die gesamte Rente versteuert werden.
Gibt es Freibeträge, die die Steuer mindern?
Ja, die gibt es. An erster Stelle nennt Carola Fischer von der Bundessteuerberaterkammer den steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Darüber hinaus senken Sonderausgaben die Steuerlast. Darunter fallen Fischer zufolge die Rentner-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das können die Kosten für neue Brillen, Zahnersatz oder Unterhaltszahlungen sein.
Auch ein bewilligter Grad der Behinderung (GdB) kann die Steuerlast senken. Bereits ein GdB von 20 bringt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einen zusätzlichen Freibetrag von derzeit 384 Euro pro Jahr ein. Je nach Umfang der Behinderung kann der Freibetrag auf derzeit 11.900 Euro anwachsen. Den entsprechenden Antrag stellen Betroffene bei ihrem örtlichen Versorgungsamt.
Was wird wirklich versteuert?
Um das herauszubekommen, werden Grundfreibetrag sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Freibeträge von der zu versteuernden Rente abgezogen. Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Von dem möchte das Finanzamt etwas abhaben - in der Regel zwischen 7 und 14 Prozent und damit weniger als das, was zu Erwerbszeiten üblich ist.
Wie die Steuerrechnung aussehen kann, zeigt Fischer anhand einer ledigen Person mit einer monatlichen Bruttorente von 2000 Euro bei einem Renteneintritt im Jahr 2024. Der steuerpflichtige Anteil liegt also bei 83 Prozent.
Die jährlichen Renteneinkünfte belaufen sich demnach auf 24.000 Euro, wovon 19.920 Euro zu versteuern sind. Abzüglich der Sonderausgaben in Höhe von maximal 1900 Euro und außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 500 Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 17.520 Euro. Nach der sogenannten Grundtabelle für 2024, die zusätzlich den Grundfreibetrag berücksichtigt, wären im Schnitt rund 6,5 Prozent Steuern zu zahlen. Das entspricht etwa 1139 Euro pro Jahr, beziehungsweise 95 Euro pro Monat.
Und wie viel bleibt am Ende übrig in der Renteninfo?
Von angenommenen 2000 Euro aus der Renteninformation sind unter dem Strich also mindestens 240 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und 95 Euro Steuer abzuziehen. Das sind in Summe 335 Euro, etwa 16,8 Prozent. Von den 2000 Euro Rente verbleiben am Ende also nur rund 1665 Euro im Geldbeutel. Wer einen Sicherheitspuffer einbauen will, sollte besser ein paar Prozentpunkte mehr in Abzug bringen. Denn geringer wird die Belastung eher nicht. Zusätzlich knabbert die Inflation am Geld.
Worauf sollte ich mich für die Zukunft einstellen?
Thomas Gasch packt seine Prognose für gesetzlich Rentenversicherte in einen einzigen Satz: «Die Belastung wird sehr wahrscheinlich steigen.» Als Gründe nennt er die zu erwartenden höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den bis auf 100 Prozent steigenden Steueranteil sowie Rentenerhöhungen, die wiederum die Steuerlast nach oben treibt.
Für private Rentenversicherungen gelten abhängig von den Vertragskonditionen andere Regeln. Bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Hinzuverdiensten sowie der privaten Krankenversicherung müssen angehende Rentnerinnen und Rentner ebenfalls anders rechnen. Übrigens: Den Solidaritätszuschlag werden die allerwenigsten Bezieherinnen und Bezieher gesetzlicher Rente zahlen müssen. Denn der wird nur für Gutverdiener fällig, die 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlen.