Ab Juli gibt es für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 4,57 Prozent mehr Rente. Witwen- und Witwerrenten steigen ebenfalls entsprechend an. Damit wachsen automatisch die Freibeträge: Hinterbliebene dürfen mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass ihnen die Witwen- und Witwerrente gekürzt wird.
«Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit kann der Rentenanspruch am Ende geringer ausfallen. Ab dem 1. Juli dürfen Witwen und Witwer 1.038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente angetastet wird. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro. Einkünfte oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1.600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1.258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus.
Zuschlag für bestimmte Rentenempfänger
Eine weitere Neuerung: Für bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente gibt es ab Juli einen Rentenzuschlag. Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent. Dieser Zuschlag wird allerdings nur gezahlt, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.
Übrigens: Die Zuschläge gelten auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. «Es muss dafür kein Antrag gestellt werden», sagt Daniela Karbe-Geßler. Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 automatisch einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.