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Welche Medikamente können am Steuer zum Problem werden?

Dass man das Auto besser stehen lässt, wenn man Schlafmittel genommen hat - das ist klar. Doch auch andere Medikamente können die Fahrsicherheit verringern. Ein Überblick.
Erschöpfte Frau sitzt am Steuer ihres Autos
Müdigkeit? Schwindel? Bestimmte Medikament können die Fahrsicherheit beeinträchtigen. © Christin Klose/dpa-tmn

Benommenheit, Schwindel, der Eindruck «Mein Gehirn arbeitet irgendwie langsamer»: Wer sich so fühlt, lässt das Auto besser ganz stehen - oder wechselt auf den Beifahrersitz. Gut möglich, dass ein Medikament der Auslöser dafür ist. Es gibt der Zeitschrift «Finanztest» zufolge so einige Arzneimittel, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können (Ausgabe 12/2024). 

Von Antidepressiva bis Blutdrucksenker

Welche das sind? Dazu zählen bestimmte Schmerzmittel, zum Beispiel Opiate und Opioide. Darunter: Morphin, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, was Autofahren unter seinem Einfluss komplett ausschließt. Zudem können auch Mittel gegen Migräne die Fahrsicherheit beeinflussen. 

Das gilt auch für Schlaf- und Beruhigungsmittel, bestimmte Psychopharmaka wie Antidepressiva, Neuroleptika und Tranquilizer. Auch bestimmte Augentropfen, Blutdrucksenker, Allergie- und Diabetesmedikamente können zum Problem werden. 

Übrigens: Nur weil ein Medikament frei verkäuflich ist, heißt das nicht, dass man auf der sicheren Seite ist. Und: Das Risiko für unkalkulierbare Nebenwirkungen ist oft dann besonders hoch, wenn man ein Medikament neu einnimmt oder die Dosierung verändert. 

Der Blick auf die Packungsbeilage ist Pflicht

Was kann man tun, um sicherzugehen? «Finanztest» verweist auf die Eigenverantwortung, die bei diesem Thema gilt. Rechtlich gesehen gilt: Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass er nur dann Auto fährt, wenn er sich dazu in der Lage fühlt. 

Wer ein Medikament einnimmt, muss also einen Blick auf den Beipackzettel werfen, um herauszufinden, ob die sichere Teilnahme am Straßenverkehr dadurch beeinträchtigt werden kann.

Später zu sagen, man habe von den Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit nicht gewusst, zählt nicht. «Man ist sogar verpflichtet, sich die Packungsbeilage durchzulesen, inwieweit ein Medikament eine Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt», sagt Leonora Holling, Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in «Finanztest». Auch was die Ärztin oder der Apotheker in Sachen Autofahren und Medikamente rät, muss man der Expertin zufolge befolgen. 

Und immer wichtig: Vor dem Starten des Motors einmal kurz in sich hineinhorchen - kann ich sicher unterwegs sein? 

Trotzdem fahren kann Straftat sein

Was, wenn man sich nicht an die Hinweise von Beipackzettel, Arzt oder Apotheke hält - und trotzdem fährt? Baut man dann einen Unfall oder fällt durch sein Fahrverhalten auf, muss man Holling zufolge in der Regel mit einer Geldstrafe rechnen. «Soweit es zu Ausfallerscheinungen kommt, handelt es sich um Straftaten aus dem Bereich der Verkehrsdelikte», erklärt die Rechtsanwältin in «Finanztest». Auch der Führerschein ist dann in Gefahr.

© dpa
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