Mit dem eigenen Leben endet auch die eigene digitale Spiele-Bibliothek? Mit allen Spielen, allen Spielständen und vielleicht auch allem digitalen Spielgeldguthaben? Das legt zumindest eine Mitteilung von Steam-Betreiber Valve nahe.
«Leider sind Steam-Konten und -Spiele nicht transferierbar», heißt es in einer im Netzwerk Reddit veröffentlichten Antwort des Steam-Supports auf eine entsprechende Kundenanfrage. Und weiter: «Ich bedauere, dir mitzuteilen, dass dein Steam-Konto nicht per Testament weitergegeben werden kann.» Auch könne das Unternehmen keine Zugangsdaten an andere weitergeben oder Konten miteinander verschmelzen. So weit, so schlecht?
Wenn Vererben nicht geht, dann vielleicht ein anderer Weg
Während die Valve-Aussage aus betriebswirtschaftlicher und technischer Sicht verständlich ist, ist sie für Hinterbliebene ungünstig. Gerade dann, wenn man gemeinsam gespielt oder sich das Konto geteilt hat. Wie «Ars Technica» berichtet, gibt es aber einen Umweg zum Fortbestand einer Spiele-Bibliothek: Schummeln.
So untersagen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwar die Weitergabe von Zugangsdaten ohne Zustimmung an Dritte. Sollte man nun aber seine Zugangsdaten für die Hinterbliebenen aufschreiben und ihnen den Computer vererben, dürften Plattformbetreiber es schwer haben, den oder die tatsächlichen Nutzer zu identifizieren.
Wie ein Betroffener via Reddit erklärt, muss es für diesen Fall allerdings eine Methode zur Zwei-Faktor-Authentifizierung geben, die nicht nach dem Tod des Konto-Inhabers erlischt. E-Mail schlüge in diesem Fall die hinterlegte Telefonnummer.
Tipps zum digitalen Erbe
Grundsätzlich ist die Beschäftigung mit seinem digitalen Erbe - also Onlinekonten, Abos, elektronische Geräte und mehr - eine gute Idee. Die Verbraucherzentrale hat hierzu einen umfassenden Online-Ratgeber zusammengestellt. Er enthält wichtige Tipps und auch Vorlagen für alle, die rechtzeitig vorsorgen wollen.