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ZdK bekennt sich zu Recht auf Verteidigung

Der Dachverband der katholischen Laien hat bei seiner Vollversammlung kurz vor Beginn des Katholikentags in Erfurt wichtige Beschlüsse zu Selbstverständnis und Außenwirkung der Organisation gefasst.
Irme Stetter-Karp
Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), spricht auf einer Pressekonferenz. © Martin Schutt/dpa

Kurz vor Beginn des Katholikentags unter dem Motto «Zukunft hat der Mensch des Friedens» hat sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken zum Recht auf Verteidigung in Kriegszeiten bekannt. «Angesichts der aktuellen Krisen stehen wir weiterhin zum Recht auf Selbstverteidigung», heißt es in einem bei der Vollversammlung des Komitees (ZdK) am Mittwoch in Erfurt gefassten Beschluss. Gewalt dürfe aber nur zum Einsatz kommen, wenn sie durch Völkerrecht legitimiert sei und sich auf dem Boden internationaler Vereinbarungen bewege. Waffengewalt sei nur als letztes Mittel zu nutzen.

Das ZdK ist quasi der Dachverband der katholischen Laien in Deutschland und Veranstalter des 103. Katholikentags, der am Mittwochabend in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt eröffnet wird.

Zudem beschloss die Vollversammlung, die Mitschuld der Kirche bei der Kriminalisierung queerer Identitäten in der Vergangenheit aufzuarbeiten. Dazu solle eine unabhängige Untersuchung in Auftrag gegeben werden, auch zur eigenen Geschichte des ZdK. «Dreißig Jahre nach Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 175 in Deutschland sei es für das ZdK überfällig, die Entscheidung von 1994 zu würdigen», hieß es in einer Mitteilung der Organisation. Homosexualität galt in Deutschland unter Umständen lange Zeit als strafbar.

Der entsprechende Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs wurde erst 1994 offiziell gestrichen. Damals habe das ZdK der Entkriminalisierung von Homosexualität «keinerlei öffentliche Beachtung und Würdigung» entgegengebracht, hieß es weiter. Dabei gebe es eine «historische Mitschuld» von Katholikinnen und Katholiken gegenüber der Verfolgten.

© dpa
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