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Streit um JVA-Neubau hat Nachspiel vor Gericht

Der Streit um den Bau eines neuen Gefängnisses für Sachsen und Thüringen in Zwickau hat inzwischen ein Nachspiel vor Gericht. Konkret geht es um den Zugriff auf sämtliche Bauunterlagen auf einem Server. Nach Kündigung des Vertrags mit dem Generalplaner bestehe Streit um den Zugriff auf diesen Server, informierte das Landgericht Zwickau. Der Server werde nicht von dem Generalplaner betrieben, sondern von einem dritten Unternehmen, mit dem das Land Sachsen als Bauherr keinen Vertrag habe. Daher wurde ihm der Zugriff verwehrt. Deswegen ist das Land vor Gericht gezogen.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

In einer vorläufigen Entscheidung hat eine Zivilkammer am Freitag geurteilt, dass der Planer nicht verpflichtet ist, einer Übernahme des Projektservers durch das Land zuzustimmen. Doch müsse er die Daten dem Land über einen neuen Server zur Verfügung stellen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache dürfe der bestehende Vertrag mit der Server-Betreiberfirma nicht gekündigt werden. Laut Gericht hat das Land nach der Kündigung des Vertrages mit dem Generalplaner einen Anspruch auf alle erstellten Unterlagen.

Das neue XXL-Gefängnis soll künftig bis zu 820 Gefangenen aus Sachsen und Thüringen Platz bieten und alte Haftanstalten ersetzen. Die ersten Häftlinge hatten ursprünglich schon 2019 einziehen sollen. Doch bei dem Projekt ist es immer wieder zu Verzögerungen gekommen, und die Kosten sind in die Höhe geschossen. Das Land Sachsen hatte im Oktober informiert, dass der Vertrag mit dem Generalplaner gekündigt wurde und dies mit einer «zunehmend mangelhaften Leistungserbringung» begründet. Das Unternehmen hatte dies von sich gewiesen und sich als «Bauernopfer zur Verschleierung von eigenen Verfehlungen» gesehen.

Wegen der neuen Querelen ist der Termin für die Inbetriebnahme der Justizvollzugsanstalt derzeit ebenso unklar wie die genauen Kosten. Zuletzt war von mehr als 300 Millionen Euro die Rede.

Gegen das Urteil vom Freitag können beide Seiten den Angaben zufolge Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.

© dpa
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