Mit ihrer Klage vor einer Zivilkammer des Gerichts richtet sich die Mutter gegen einen früheren Verdächtigen in dem Fall. Der Mann hatte 2018 zunächst angegeben, Peggys Leiche 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen und war auch aus der Untersuchungshaft freigekommen. Die Mutter von Peggy fordert nun mindestens 75 000 Euro Schmerzensgeld und begründet dies laut Gerichtsangaben mit psychischen Beeinträchtigungen, da sie 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt habe.
Der Beklagte wies die Vorwürfe am Donnerstag erneut zurück und gab an, dass seine damaligen Angaben bei der Polizei falsch gewesen und diese allein unter Druck zustande gekommen seien. Der Anwalt des Mannes beantragte, die Klage als unbegründet abzuweisen.
Die Kammer traf am Donnerstag zunächst keine Entscheidung. Es wurde ein Verkündungstermin für den 22. Mai festgelegt. Bis dahin wird die Kammer demnach entscheiden, ob eine weitere Beweisaufnahme notwendig ist oder direkt eine Entscheidung verkündet wird.