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Neue Bauordnung: Wärmepumpen an Grundstücksgrenze

Die Thüringer Bauordnung soll geändert werden und es Hausbesitzern einfacher machen, verstärkt auf Erneuerbare Energien zu setzen. Vor allem bei Abstandsregeln sind Neuerungen geplant.
Susanna Karawanskij (Linke)
Susanna Karawanskij (Die Linke), Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft von Thüringen, während der Sitzung des Thüringer Landtags. © Martin Schutt/dpa

Das Aufstellen von Wärmepumpen und Solaranlagen soll in Thüringen einfacher werden. Das sieht ein Entwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung vor, der bald im Kabinett beraten werden soll. «Es geht in der Novelle der Bauordnung vor allem um die Erneuerbaren Energien, um eine Vereinfachung», sagte Thüringens Bauministerin Susanna Karawanskij (Linke) der Deutschen Presse-Agentur.

Der Entwurf sieht vor, dass Wärmepumpen unter bestimmten Voraussetzungen auch an eine Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen - inklusive Fundament. Die Anlage darf dafür nicht mehr als zwei Meter hoch und drei Meter lang sein. Bislang muss für Wärmepumpen eine Abstandsfläche von in der Regel mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Die geplante Novellierung der Bauordnung muss noch vom Kabinett abgesegnet und am Ende auch vom Landtag beschlossen werden - bis dahin können sich die geplanten Regeln noch verändern.

Anlass für die Änderung der Bauordnung ist nicht nur die Energiewende, sondern sind auch EU-Regeln. Es müssten Anpassungen an EU-Vorgaben und an Änderungen in der Musterbauordnung vorgenommen werden, sagte Karawanskij. Bei dieser Gelegenheit wolle man es Hausbesitzern einfacher machen, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Karawanskij betonte, dass Solar- und Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach weiter genehmigungsfrei installiert werden können - es ist also in der Regel kein Bauantrag nötig. Bei Doppel- und Reihenhäusern gilt aber derzeit ein Abstandsgebot: bis zur sogenannten Brandwand zwischen den beiden Gebäudeteilen muss bei einer Solaranlage pauschal ein Abstand von 1,25 Metern eingehalten werden. Nun soll stärker unterschieden werden: Schützen Wände die Solaranlage vor einer möglichen Brandübertragung, soll gar kein Abstand mehr nötig sein. Ragt die Brandwand über das Dach, ist kein Abstand mehr nötig. Ein Abstand von einem halben Meter soll gelten, wenn die Solaranlage im Dach integriert oder nur etwa 30 Zentimeter hoch auf dem Dach liegt. Für alle anderen Umstände gilt weiter der Abstand von 1,25 Metern.

© dpa
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