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Prozess gegen Rechtsextremist Liebich

Der Rechtsextremist Sven Liebich steht zum wiederholten Male vor Gericht. Nun hat er sich zu den Vorwürfen geäußert und sie teils eingeräumt.
Beginn Berufungsverhandlung gegen Rechtsextremist Liebich
Der Angeklagte Sven Liebich im Gerichtssaal des Landgericht Halle. © Heiko Rebsch/dpa

Zu Beginn eines Berufungsverfahrens gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht in Halle hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert. Formulierungen aus der Anklage habe er teils so verwendet, würde dies aber heute so nicht mehr tun, sagte Liebich am ersten Verhandlungstag am Donnerstag. Andere Anklagepunkte wies er zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte verschiedene Klagen erhoben, unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede.

Der Merseburger war zuvor vom Amtsgericht Halle im vergangenen Juli zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten anschließend Berufung eingelegt.

Nachdem die Vorsitzende Richterin am Donnerstag erneut die Anklage vorgelesen hatte, gab Liebich an, «seit Monaten» bewusst zu vermeiden, in der Öffentlichkeit zu stehen - beispielsweise halte er keine Reden mehr. Damit wolle er auch vermeiden ins Gefängnis zu kommen.

Seit 2014 hatte Liebich regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten.

Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt. In anderen Verfahren wurde er bereits rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Auch Freiheitsstrafen wurden schon gegen ihn verhängt, unter anderem wegen Volksverhetzung. Diese wurden allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

© dpa
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