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Nach Unfall: Schauspieler aus Krankenhaus entlassen

Während einer Premiere haben sich drei Schauspieler am Theater der Altmark Verätzungen zugezogen. Zwei von ihnen wurden nun aus dem Krankenhaus entlassen. Die Polizei ermittelt indes weiter.
Theater der Altmark in Stendal
Das "Theater der Altmark" in Stendal. © Jens Wolf/dpa/Archivbild

Zwei der drei während einer Premiere im Theater der Altmark in Stendal verletzten Schauspieler sind aus dem Krankenhaus entlassen worden. Das teilte die Polizei am Montag mit. Der Grad der Verletzung, die die 31, 40 und 63 Jahre alten Schauspieler während der Vorstellung erlitten hätten, sei bislang nicht bekannt. Die Ermittlungen der Beamten liefen.

Während einer Premiere war es in dem Theater in Stendal Ende Januar zu einem Unfall gekommen. Die Schauspieler hatten sich nach Angaben der Polizei mit einer Mischung aus einer ascheähnlichen Substanz und Wasser das Gesicht eingerieben und sich dadurch Verätzungen zugezogen. Die Premiere war nach der Pause abgebrochen worden.

Entnommene Proben und gesicherte Spuren seien zur weiteren Untersuchung an Toxikologen des Landeskriminalamtes übergeben worden, erklärte die Polizei. Eine solche Untersuchung könne mehrere Monate in Anspruch nehmen, hieß es.

Laut Polizei war schon am Tag vor der Premiere mit einer Aschemischung geprobt worden. Dabei sei es nicht zu Verletzungen gekommen. Während der Vorführung hätten die drei Darsteller dann ein Brennen auf der Haut verspürt. An den Händen, die ebenfalls mit dem Gemisch in Kontakt kamen, sollen keine Verletzungen erkennbar gewesen sein. «Eine mögliche chemische Reaktion mit dem verwendeten Make-up ist nicht ausgeschlossen», so die Polizei nach dem Unfall. Die Asche sowie das Make-up seien sichergestellt worden.

Demnach wurde nach dem Vorfall auch eine Strafanzeige gefertigt. Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, teilte die Polizei am Ende des vergangenen Monats mit. Das Verfahren werde derzeit gegen Unbekannt geführt, hieß es am Montag. Bestandteil der weiteren Ermittlungen sei, inwieweit eine Person womöglich unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt gehandelt haben könnte. Weitere Erkenntnisse hätten die Ermittlungen derzeit noch nicht ergeben.

© dpa
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