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Mord an 19-Jähriger: Verteidigung geht in Revision

Im Mordfall an einer 19-Jährigen aus der Altmark ist die Verteidigung des Verurteilten in Revision gegangen. Anwältin Julia Melz bestätigte am Montag auf dpa-Anfrage einen entsprechenden Bericht des MDR. Bereits im Prozess hatte sie kritisiert, dass verschiedene Anträge der Verteidigung vom Gericht abgelehnt wurden. Unter anderem ging es um mögliche Beweismittel und die Krankenakte der ermordeten 19-Jährigen. Noch am letzten Verhandlungstag hatte die Verteidigung kurz vor dem Urteil einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, der von der Kammer allerdings abgelehnt wurde.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Vor einer Woche wurde ein 43 Jahre alter Mann wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine 19-jährige Geliebte mit 32 Messerstichen ermordet hatte. Anschließend versuchte er die Leiche zu verbrennen und vergrub sie in einer Kiesgrube in Niedersachsen. Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil wochenlang nach der jungen Frau gesucht wurde.

© dpa
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