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Revision gegen Urteil zu Messerattacke im Zug eingelegt

Nach zehnmonatigem Prozess hat das Landgericht Itzehoe den Messerstecher von Brokstedt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Verteidiger von Ibrahim A. will das Urteil überprüfen lassen.
Urteil im Prozess von Brokstedt
Urteil im Prozess von Brokstedt. © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Das Urteil im Prozess um die tödliche Messerattacke in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt wird vorläufig nicht rechtskräftig. Die Verteidigung von Ibrahim A. habe Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, teilte das Landgericht Itzehoe am Freitag mit. Eine Große Strafkammer des Gerichts hatte den Palästinenser am 15. Mai wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier schwer verletzt hat. Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.

Ibrahim A. hatte am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Zug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben. Vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von Fahrgästen überwältigt. Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen. Der Prozess dauerte mehr als zehn Monate - fast 100 Zeugen und Gutachter vernahm das Gericht.

Ein Sprecher des Gerichts wies am Freitag darauf hin, dass der Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nur zu prüfen habe, ob das Verfahren in Itzehoe ordnungsgemäß geführt worden sei. Eine erneute Beweisaufnahme erfolge nicht.

© dpa
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