Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

DSV hält an Gründen für Buschkow-Kündigung nicht mehr fest

Der Deutsche Schwimm-Verband und sein früherer Trainer Buschkow haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Der Verband nennt weitere Details - und bedauert öffentlich den Reputationsschaden Buschkows.
Lutz Buschkow
Lutz Buschkow, ehemaliger Wassersprung-Bundestrainer, steht im Arbeitsgericht. © Sebastian Willnow/dpa

Nach der Beendigung des Kündigungsrechtsstreits mit dem langjährigen Wassersprung-Bundestrainer Lutz Buschkow hat sich der Deutsche Schwimm-Verband zu weiteren Details des gerichtlich festgestellten Vergleichs geäußert. Der DSV hält an den bisherigen Gründen für die Kündigung Buschkows nicht mehr fest, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung des Verbands, die nach gemeinsamer Abstimmung entstanden sei. «Das bezieht sich insbesondere auf den Vorwurf von Pflichtverletzungen durch Äußerungen und Erklärungen im Zusammenhang mit Untersuchungen betreffend den Vorwurf des Fehlverhaltens des Trainers Werner Langer gegenüber Jan Hempel.»

In der Dokumentation der ARD unter dem Titel «Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport» hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen. In dem Film warf der heute 52 Jahre alte Hempel dem DSV und auch Buschkow vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

Nach Veröffentlichung der Dokumentation hatte der DSV Buschkow zunächst freigestellt. Später hatte der Trainer die Kündigung erhalten.

«Der DSV bedauert sehr, dass die öffentlichen Berichterstattungen das Ansehen von Herrn Lutz Buschkow beschädigt und für ihn ein erheblicher Reputationsschaden mit negativen Auswirkungen auf sein Berufs- und Privatleben entstanden ist», schreibt der Verband nun. Der Vergleich sehe vor, dass das Anstellungsverhältnis mit dem heute 66-Jährigen gegen Zahlung einer Abfindung durch den DSV einvernehmlich beendet wird. Über die Höhe der Abfindung machte der Verband keine Angaben.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Jüdisches Filmfestival Berlin-Brandenburg
Kultur
Jüdisches Filmfestival zeigt Filmreihe über Anschläge
Scarlett Johansson
People news
ChatGPT-Stimme: Scarlett Johansson schaltet Anwälte ein
Tv & kino
Die Filmstarts der Woche
Künstliche Intelligenz
Internet news & surftipps
KI-Gesetz der EU soll letzte Hürde nehmen
Satya Nadella
Internet news & surftipps
Wie Microsoft den PC mit KI cool machen will
Honor Magic V2 im Test: Ultradünnes Foldable der Extraklasse
Handy ratgeber & tests
Honor Magic V2 im Test: Ultradünnes Foldable der Extraklasse
Karl-Heinz Schnellinger
Fußball news
Jahrhundertspiel-Torschütze Karl-Heinz Schnellinger ist tot
Zwei Frauen sitzen auf einer Bank
Gesundheit
Was bringt die Haut mit 60+ zum Strahlen?