Die Landkreise in Sachsen-Anhalt setzen weiter auf eine einheitliche Lösung für die Bezahlkarte für Geflüchtete. «Angesichts der bekannt schwierigen Finanzsituation der Landkreise kommt für uns nur eine wirtschaftliche Lösung für das neue Bezahlsystem in Betracht», erklärte der Landkreistag am Montag in Magdeburg. «Wir wollen daher das Ergebnis des länderübergreifenden Vergabeverfahrens nutzen, an dem sich auch das Land Sachsen-Anhalt beteiligt.» Ziel sei, die Bezahlkarten schon in der Erstaufnahme des Landes auszugeben, sodass die Landkreise keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die Verteilung eigener Karten hätten.
Nach der derzeitigen Planung könnte der Einsatz der Karte in Sachsen-Anhalt im Juni 2024 starten, hieß es. Es fehlten aber noch wichtige Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf werde derzeit noch auf Bundesebene beraten.
Sachsen-Anhalt hat sich im Januar gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Mit der Guthaben-Karte sollen beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland und auch keine Überziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden.
«Auf der Grundlage der bekannten Leistungsbeschreibung aus dem länderübergreifenden Vergabeverfahren bereiten die Landkreise schon jetzt teilweise in Modellprojekten die notwendigen Umsetzungsschritte vor, um schnellstmöglich mit der Einführung starten zu können», erklärte der Landrat des Salzlandkreises, Markus Bauer (SPD). Der Kreistag des Salzlandkreises hatte in der vergangenen Woche beschlossen, die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende zu prüfen. Geprüft werden soll auch eine Bewerbung beim Land als Modell-Landkreis.