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Senioren bestohlen: Betrügertrio in Dresden verurteilt

Sie sollen über Monate gezielt betagte Senioren beim Geldabheben ausgespäht und dann überfallen oder bestohlen haben. Nun hat das Gericht die Urteile gesprochen.
Justizzentrum Dresden
Das Landgericht im Justizzentrum Dresden. © Robert Michael/dpa/Archivbild

Wegen Bandendiebstahls, Computerbetruges und Bandenraubes hat das Landgericht Dresden am Donnerstag drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Trio gezielt Überfälle auf hochbetagte Senioren begangen hatte.

Der 52-Jährige Hauptangeklagte und die beiden mitangeklagten Frauen im Alter von 47 und 48 Jahren sollen demnach zwischen April 2022 und Februar 2023 ihre Opfer an Geldautomaten ausgespäht und anschließend verfolgt haben, um ihnen die Geldbörsen zu stehlen. Die Opfer seien meist Frauen zwischen 80 und 92 Jahren gewesen und auf Rollatoren angewiesen.

Das Trio hob laut Gericht mit den erbeuteten Karten dutzendfach auch in Polen Geld ab und kauften bargeldlos ein. Der Schaden liegt bei rund 60.000 Euro. Der Vorsitzende Richter Joachim Kubista nannte die Taten «niederträchtig» und «verabscheuungswürdig».

Der 52-Jährige und seine 47-jährige Schwägerin sind mehrfach einschlägig vorbestraft und haben schon in Haft gesessen, vor allem in Schweden, aber auch in Deutschland und Italien. «Sie sind durch Europa gereist, um alte Menschen zu beklauen», so Kubista.

Das Urteil ist Ergebnis einer Verständigung. Mit ihren Geständnissen hatten die Angeklagten ihren Opfern eine Aussage vor Gericht erspart. Der 52-Jährige wurde zu fünf Jahren verurteilt, seine Schwägerin zu vier Jahren. Die nicht vorbestrafte 48-Jährige muss für drei Jahre ins Gefängnis. Strafmildernd wertete das Gericht, dass die Angeklagten versucht hatten, einen Teil ihres Schadens wiedergutzumachen.

Das Trio wurde Ende Februar 2023 auf frischer Tat gefasst und saß seitdem in Haft. Zu der Bande gehören laut Gericht noch weitere, bislang unbekannte Mitglieder. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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