Vor dem Dresdner Verwaltungsgericht werden an diesem Mittwoch (10.00) zwei Klagen von AfD-Mitgliedern gegen das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz verhandelt. Nach Angaben des Gerichts geht es um Informationen über die Kläger in Verfassungsschutz-Aufzeichnungen. Einer der Antragsteller ist der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier, den Sachsens Verfassungsschutz bereits 2020 als rechtsextrem eingestuft hatte.
Maier, der nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2023 nicht mehr als Richter arbeiten darf, verlangt die Unterlassung und den Widerruf von Aussagen in den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 2020 und 2021.
In den Berichten wird er den Angaben zufolge jeweils im Kapitel «Aktuelle Entwicklungen in den Extremismusbereichen» im Unterkapitel Rechtsextremismus erwähnt. Maier verlangt nach Gerichtsangaben, dass das Landesamt für Verfassungsschutz es unterlässt, ihn in dem Bericht namentlich zu nennen und über ihn zu berichten. Das Erscheinen vor Gericht sei nicht angeordnet worden, erklärte ein Sprecher.
In einem weiteren Verfahren, das ebenfalls am Mittwoch verhandelt wird, verlangt ein Landtagsabgeordneter, dass der sächsische Verfassungsschutz keine Informationen über ihn sammelt und auswertet sowie sämtliche gespeicherten Erkenntnisse löscht. Die Sammlung personenbezogener Informationen greife in die Rechte als Abgeordneter ein und verletze sein Recht zur unbehinderten Ausübung des freien Mandates, hieß es in der Klage des Abgeordneten, der Ende Januar die AfD-Landtagsfraktion verlassen hat.