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Waffen gegen Corona-Maßnahmen: Angeklagte berichten

Panik vor der Corona-Impfung, Angst vor Maßnahmen: Im Prozess berichten zwei der Angeklagten von ihren Gefühlen während der Pandemie. Der dritte Angeklagte bekommt das vor Ort nicht mehr mit.
Corona-Regeln in Mainz
«Bitte beachten! Hier gilt die Maskenpflicht!» steht auf einem Schild an der Rheinpromenade. © Sebastian Gollnow/dpa

Im Prozess um die Gründung einer bewaffneten Gruppe gegen Corona-Maßnahmen haben zwei der drei Angeklagten von großen Ängsten und Panik während der Pandemie berichtet. «Ich habe in dieser Corona-Pandemie unglaubliche Ängste erfahren», sagte der 63-jährige Angeklagte am Freitag vor dem Landgericht Koblenz. Er schäme sich und bereue es, nicht mit mehr Verstand gehandelt zu haben.

Der Gedanken an verpflichtende Impfungen habe bei ihnen eine regelrechte Panik ausgelöst, hieß es in der Aussage des 57-jährigen Angeklagten, die von seinem Anwalt verlesen wurde. Er sei sich bewusst, gegen das Waffenrecht verstoßen zu haben. Er wolle betonen, dass er kein Corona-Leugner sei und sich nicht habe radikalisieren wollen. Die Gruppe bezeichnete der 57-Jährige als private Leidensgemeinschaft. «Wir fühlten uns wechselseitig in unserer Angst verstanden.»

Das sieht die Anklage anders: Die drei Männer sollen sich laut Anklage zu einer Gruppe namens «Paladin» zusammengeschlossen und Waffenteile sowie Munition per 3D-Druck hergestellt haben. Außerdem sollen sie an paramilitärischen Übungen teilgenommen haben. Ziel der Gruppe sei es gewesen, die Fähigkeit für eine bewaffnete Selbstverteidigung gegenüber unerwünschten Hausbesuchern und der Polizei zu erlangen.

Der 63-Jährige warf dem dritten Angeklagten vor, einen Überfall auf eine Polizeistation vorgeschlagen zu haben. Damit habe er Waffen beschaffen wollen. Der 57-Jährige und der 63-Jährige sagten aus, sich von dem dritten Angeklagten distanziert zu haben. Der 39-Jährige war während der Aussagen seiner Mitangeklagten nicht mehr im Saal. Das Gericht hatte ihn für den Verhandlungstag ausgeschlossen, nachdem er den Prozess von Beginn an gestört hatte.

Der 39-Jährige hatte sich geweigert, sich hinzusetzen und mehrfach die Zuschauerinnen und Zuschauer von der Anklagebank aus angesprochen. Unter anderem forderte er sie auf, ihm zuzuwinken, «wenn sie lebende Menschen seien». Die Richterin hatte ihm vor dem Ausschluss gesagt: «Hören sie auf, das hier als Bühne zu missbrauchen.» Bereits beim Prozessbeginn am Dienstag war der Angeklagte nach Störungen ausgeschlossen worden. Seine Verteidigerin beantragte, die Schuldfähigkeit ihres Mandanten durch einen Gutachter beurteilen zu lassen.

© dpa
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