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Freisprüche im Prozess gegen Detektiv und Polizisten

Ein Polizist soll Informationen an einen befreundeten Privatdetektiv weitergegeben haben. Der Prozess vor dem Landgericht ist jetzt beendet.
Totschlagprozess Landgericht Mainz
Ein Schild mit dem Landeswappen von Rheinland-Pfalz und der Aufschrift «Landgericht Amtsgericht» prangt an der Fassade. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Ein hessischer Polizist und ein Mainzer Detektiv sind in einem Prozess um Bestechung und Vorteilsnahme am Montag in Mainz freigesprochen worden. Das Landgericht sah keine Bestechung und auch keine Verletzung des Dienstgeheimnisses, weil in den ursprünglich 31 angeklagten Fällen keine öffentlichen Interessen verletzt worden seien. Die Anklage hatte dem 61 Jahre alten Polizisten Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Der 49-jährige Privatdetektiv stand wegen des Vorwurfs der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses vor Gericht.

Seit 2010 soll der Detektiv mit damaligem Wohnsitz und Büro in Mainz Informationen aus dem polizeilichen Informationssystem bei dem Polizisten angefragt haben. Laut Staatsanwaltschaft haben die beiden Männer durch ihre Aktivitäten dem Vertrauen in staatliche Institutionen geschadet. Fünf Verhandlungstage war es in dem Prozess darum gegangen, ob es um eine private Hilfe unter engen Freunden oder um illegale Weitergabe von Dienstgeheimnissen gegen Bezahlung ging.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft blieben 21 Fälle von Verletzung von Dienstgeheimnissen und der Anstiftung dazu aus den Jahren 2012 bis 2017 übrig. Diese Taten seien geeignet gewesen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat nachhaltig zu erschüttern. Der Polizist hab auch dem Ansehen seines Berufsstands Schaden zugefügt, argumentierte die Anklagevertretung. Sie forderte Geldstrafen für die Angeklagten.

Die Verteidigung hatte für beide Männer Freispruch verlangt. Zwar seien die Daten weitergegeben worden, jedoch seien diese maximal an einen weiteren Detektiv oder Anwalt gegangen, die Informationen zu von ihnen observierten Personen oder zu Eigentumsverhältnissen haben wollten. Diese Daten hätten nie den geschützten Raum verlassen, so die Anwälte.

© dpa
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