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Fast 320.000 Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide

Viele Grundsteuererklärungen fehlen noch und es werden immer mehr Einsprüche gegen die neuen Berechnungen in Rheinland-Pfalz registriert. Die Finanzämter verschicken Erinnerungsschreiben.
Grundsteuer
Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten. © Bernd Weißbrod/dpa

Die Zahl der Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der neuen Grundsteuer steigt in Rheinland-Pfalz weiter an. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt fast 320.000 dieser Einsprüche, wie Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz mitteilt. Die neue Grundsteuerberechnung soll ab 2025 gelten. In Rheinland-Pfalz müssen insgesamt rund 2,5 Millionen Immobilien neu bewertet werden.

Anhand der Erklärungen der Eigentümer stellt das Finanzamt zwei verschiedene Bescheide aus: den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Sie bilden die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommunen. Nach Angaben der Ministerin wurden 205.290 Einsprüche gegen den Grundsteuerwertbescheid und 114.643 Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid eingereicht.

Ausgangspunkt für die neuen Berechnungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da Finanzämter zuletzt den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten kalkuliert hatten - von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Von den mehr als 297.000 Einsprüchen im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform seien mit über 255.000 ausschließlich verfassungsrechtliche Zweifel am Bundesmodell geltend gemacht worden, teilte Ahnen mit. Die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell um.

Während bei diesem Modell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird dagegen etwa in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die AfD-Fraktion und auch der Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz kritisieren das Bundesmodell als zu bürokratisch.

In Rheinland-Pfalz haben Ende 2023 nach früheren Angaben des Finanzministeriums noch immer rund 245.000 Grundsteuererklärungen gefehlt. Insgesamt wurden demnach bereits mehr als 318.600 Erinnerungsschreiben versendet. Sollte auch nach einer solchen Erinnerung keine Erklärung beim jeweiligen Finanzamt eingehen, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

© dpa
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