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Kosten von knapp 45 Millionen Euro durch Grundsteuerreform

Für die Reform der Grundsteuer muss das Land Rheinland-Pfalz einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag aufwenden. Die Kosten für das Vorhaben werden sich bis einschließlich des laufenden Haushaltsjahrs auf knapp 45 Millionen Euro belaufen, teilte das Finanzministerium auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion in Mainz mit. In Rheinland-Pfalz müssen insgesamt rund 2,5 Millionen Immobilien neu bewertet werden.
Wohnhäuser
Wohngebäude stehen an einer Straße. © Federico Gambarini/dpa

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten - von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.

Daher müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert.

Nicht alle Länder wenden bei der neuen Berechnung der Grundsteuer die gleichen Kriterien an: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.

Die Haushalts- und Finanzexpertin der AfD-Fraktion, Iris Nieland, kritisierte, die Grundsteuerreform werde immer teurer. Damit zahlten die Steuerzahler die Zeche für das hochbürokratische Bundesmodell, das die Landesregierung unbedingt einführen wollte. Das Bundesmodell führe zu berechtigten Einsprüchen gegen die Bescheide, die wiederum Personalkosten verursachten.

Um diese Entwicklung zu stoppen, werde die Oppositionsfraktion bei der kommenden Landtagssitzung einen Antrag einbringen, kündigte die Vize-Fraktionsvorsitzende an. Im November hatte das Finanzministerium mitgeteilt, dass im Bundesland fast 279.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer eingelegt worden seien.

© dpa
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