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Nach Fristende: 100.000 Grundsteuererklärungen fehlen

Eigentlich sollten sie Ende Januar 2023 vorliegen - die Grundsteuererklärungen. Diese Frist haben nicht wenige in Thüringen gerissen.
Wohnungen
Blick auf die Fassaden von Wohnhäusern. © Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Zehntausende Immobilienbesitzer in Thüringen haben ihre Grundsteuererklärungen auch ein Jahr nach Fristablauf noch nicht abgegeben. Von den erwarteten rund 1,2 Millionen Erklärungen fehlten immer noch etwa 100.000, teilte das Thüringer Finanzministerium auf dpa-Anfrage in Erfurt mit. Ob den Säumigen nun tausendfach Strafen drohen, ist unklar.

Nur einzelne Erinnerungsschreiben

«Soweit Erklärungspflichtige der Erklärungsabgabe nicht oder verspätet nachkommen, liegt es im Ermessen der Finanzämter zum Beispiel Verspätungszuschläge zu erheben», erklärte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern habe es in Thüringen keine massenhaften Erinnerungsschreiben an die Grundstücksbesitzer gegeben, dass sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind. Nach Angaben des Ministeriums wurde nur in Einzelfällen daran erinnert - eine Statistik zur Zahl der Fälle liege nicht vor.

Ab 2025 soll bundesweit eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Nach Einschätzung des Thüringer Ministeriums ist das zu halten - auch wenn noch Erklärungen fehlen. Die Bearbeitung der vorliegenden Grundsteuererklärungen sei in den Finanzämtern weit fortgeschritten. «Insoweit bestehen seitens des Thüringer Finanzministeriums keine Zweifel daran, dass die Grundsteuerreform bis 2025 gelingen kann», erklärte das Ministerium von Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Steuerhöhe entscheiden die Kommunen

Wie hoch die Steuer ausfällt, die Grundstücksbesitzer zu zahlen haben, entscheiden letztlich die Kommunen. Sie entscheiden über die Höhe der sogenannten Hebesätze für ihre Region.

Für die Neuberechnung der Grundsteuer - einer Vorgabe des Verfassungsgerichts - müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage der Angaben, die die Eigentümer einreichen müssen. Ihre Erklärungen sollten ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 vorliegen, dann war die Frist bis Ende Januar 2023 verlängert worden.

In der Vergangenheit hieß es aus den Thüringer Finanzämtern, wer sich dauerhaft weigere, seine Grundsteuererklärung abzugeben, müsse mit teilweise erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Bei dauerhaft säumigen Personen oder Unternehmen könne die neue Grundsteuerschuld auch geschätzt werden - was für Steuerpflichtige in der Regel zu höheren Kosten führen dürfte.

© dpa
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