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Bürgerbeauftragte moniert Personalmangel in Verwaltung

Seit 50 Jahren gibt es in Rheinland-Pfalz eine Bürgerbeauftragte. 2023 erreichten sie mehr Eingaben. Ihr Jahresbericht birgt auch Kritik an Teilen der Verwaltung.
Bürgerbeauftragte Schleicher-Rothmund
Barbara Schleicher-Rothmund in Mainz. © Andreas Arnold/dpa

Von Personalmangel bis hin zum gefährdeten Frieden in einer Gemeinde: Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat sich im vergangenen Jahr mit reichlich Unmut in der Bevölkerung und mit ganz unterschiedlichen Problemen in und mit Behörden beschäftigt. Das Büro von Barbara Schleicher-Rothmund zählte 2023 insgesamt 2226 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern. Das seien 6,35 Prozent mehr gewesen als im Jahr davor. Die Zahl der Eingaben habe damit den höchsten Wert seit drei Jahren erreicht.

Den einen herausragenden Grund für das Plus habe es nicht gegeben, hieß es in dem am Donnerstag in Mainz vorgestellten Jahresbericht für 2023. Rund zwei Drittel der Eingaben würden einvernehmlich geregelt, sagte die Bürgerbeauftragte. Das heiße nicht, dass dabei immer eine Lösung gefunden werde. Es könne auch heißen, dass Bürgern das Behördenverhalten erklärt und es für sie so nachvollziehbar werde.

Allein 359 Eingaben entfielen 2023 auf den Justizvollzug. Dahinter lag mit 275 Eingaben der Bereich Bildung und Kultur vor dem Themenbereich Gesundheit und Soziales mit 207. Bei Eingaben zum Justizvollzug ging es etwa um die medizinische Versorgung in Anstalten, die Belegung oder die Zulassung von Elektrogeräten.

Weitere Themen von Eingaben waren etwa die Dauer von Baugenehmigungsverfahren, die Lagerung von Holzpellets neben einer Wallbox zum Laden eines Elektroautos in einer Garage oder der umstrittene Abriss der bei der Ahrflut schwer beschädigten Nepomukbrücke in Rech. Es ging um den Lärm einer Autowaschanlage oder den von Wärmepumpen. In einem Fall monierte ein Bürger laute Wärmepumpen bei Nachbarn links und rechts neben ihm und wandte sich an seine kommunale Verwaltung. Die habe sich aber wenig kooperativ verhalten, sei geradezu widerspenstig gewesen, sagte Schleicher-Rothmund. Der Fall sei bis hoch zur Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) gegangen.

Digitalisierung kann bei Personalmangel helfen

Als ein immer wiederkehrendes Thema nannte Schleicher-Rothmund den Personal- und Fachkräftemangel in der Verwaltung und daraus resultierende lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen. Beides spitze sich weiter zu, befand die Bürgerbeauftragte. «Digitalisierung kann hier helfen, aber nicht das Erfordernis von mehr Fachkräften komplett beseitigen.» Bürger beschwerten sich auch darüber, dass Termine für eine Vorsprache bei einer Behörde teils überhaupt nicht gewährt würden, mit langen Vorlaufzeiten verbunden seien oder darüber, dass Unterlagen wegen des Ablaufs von Fristen erneut eingereicht werden müssten. Verwaltungen antworteten mittlerweile ganz offenherzig und schilderten ihrerseits den Personalmangel. «Es gibt Frust auf beiden Seiten», sagte Schleicher-Rothmund.

Die Verwaltung habe nicht nur mit Personalmangel, sondern in einigen Bereichen auch mit einer Antragsflut zu kämpfen, hieß es in dem Bericht der Beauftragten. Gleichwohl müsse erwartet werden, dass die öffentliche Verwaltung darauf reagiere. Weil die Digitalisierung hier helfen könne, müssten möglicherweise zu starre oder zu enge gesetzliche Vorschriften überprüft werden. Bei aller Digitalisierung dürften bestimmte Gruppen wie ältere Menschen nicht aus den Augen verloren werden. Es müsse also überall dort, wo Vorgänge digitalisiert würden, auch weiter eine analoge Bearbeitung mit Papier möglich bleiben.

Schleicher-Rothmund moniert in ihrem Bericht, dass von Behörden teils Antworten auf Petitionen ausblieben. Dabei sehe das Petitionsrecht vor, dass jeder, der eine formgerecht eingelegte Petition einreiche, auch einen Anspruch habe, dass diese beantwortet werde. Einzelne Behörden seien der Pflicht auf eine Beantwortung trotz mehrmaliger Erinnerung dennoch nicht nachgekommen. Als letzter Schritt bleibe nur, die jeweilige Aufsichtsbehörde einzuschalten. Es sei zwar verständlich, dass Behörde genervt seien von «Intensivpetenten», die sich immer wieder meldeten. Doch letztlich bleibe der Anspruch auf eine Antwort. Auch eine knappe Mitteilung des Prüfungsergebnisses könne ausreichend sein.

Eingabe drehte sich um Reichsadler an Gerichtsgebäude

Bei manchen Eingaben ging es um sehr spezielle Dinge. So wollte laut dem Bericht ein Bürger jüdischen Glaubens mit einer Eingabe erreichen, dass ein Reichsadler über dem Eingang des Amtsgerichts Bingen entfernt wird. In der Sache wurde das für Landesimmobilien zuständige Finanzministerium um Prüfung gebeten. Das wandte sich daraufhin an die Generaldirektion Kulturelles Erbe, weil es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.

Aus Sicht des Denkmalschutzes seien bauliche Hinterlassenschaften und Relikte der NS-Zeit auch mahnende Zeugnisse und historisches Gedächtnis für zukünftige Generationen, heißt es in dem Bericht. Das Ministerium plane gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landesbetrieb LBB ein System mit Informationstafeln oder Hinweistafeln an Liegenschaften mit solchen Relikten. Dem Wunsch auf Entfernung des Reichsadlers sei also nicht unmittelbar entsprochen worden. Es solle aber ein geeigneter Umgang mit solchen Relikten aus der Zeit des Nationalsozialismus in die Wege geleitet werden.

Unfrieden in einer Kleinstadt

Ein prominent in dem Bericht erwähnter Fall dreht sich um eine nicht näher benannte Kleinstadt. Dort hätten mehrere Bürger in Eingaben den Strafverfolgungsbehörden, der Ordnungsbehörde und der Justiz sowie dem Staat als Ganzes Versagen vorgeworfen. Sie sprachen demnach von einem 35-Jährigen, der zahlreiche Sachbeschädigungen begangen haben soll. Auf sein Konto gingen auch Beleidigungen und Verleumdungen.

Laut Bericht bestätigten mehrere Behörden die Vorwürfe und betonten, alles in ihrer Zuständigkeit rechtlich Mögliche unternommen zu haben. Ein um Stellungnahme gebetener Leitender Oberstaatsanwalt teilte mit, dass die Anklagebehörde 340 Verfahren gegen den Beschuldigten führe. Obwohl sich Taten unproblematisch nachweisen ließen, gestalte sich eine Strafverfolgung schwierig. Ein Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei im November 2019 gerichtlich abgelehnt worden. Nachdem sich laut Staatsanwaltschaft seit 2021 die Straftaten der Person wieder häuften, sei ein weiterer Antrag, diesmal auf Anordnung einer vorläufigen Unterbringung zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand der Person, im Februar 2022 abgelehnt worden.

Im Mai 2022 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage. Ob es zu einem Prozess kommt, war aber noch unklar. Die Bürgerbeauftragte wandte sich an das zuständige Landgericht und fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, das Verfahren zu beschleunigen - vor dem Hintergrund sich häufender Eingaben und einer «inzwischen nicht zu unterschätzenden Breitenwirkung».

Das Landgericht verwies darauf, dass das Verfahren sehr umfassend sei. Zudem sei der Vorsitzende der Strafkammer noch mit mehreren Haftsachen belastet. Es werde aber gesehen, dass der Rechtsfrieden in der Gemeinde gefährdet sei, der Kammer sei die Dringlichkeit bewusst. Fazit der Bürgerbeauftragten: Mit dieser Antwort sei eine Beruhigung der angespannten Situation eingetreten. Die transparente und offene Kommunikation habe den Vorwurf eines Behörden- oder Staatsversagens entkräften können.

Schleicher-Rothmund sagte aber auch, es sei ein durchaus wiederkehrendes Phänomen, dass sich bei Bürgern angesichts solch provokativem Verhaltens wie von dem Mann in der Kleinstadt gewisse Ohnmachtsgefühle breit machten.

© dpa ⁄ Christian Schultz, dpa
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