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Polizei NRW: Noch offene Fragen zur Kontrolle von Cannabis

Unter bestimmten Voraussetzungen darf seit Ostermontag gekifft werden. Doch für die zuständigen Behörden in NRW ist noch unklar, wie sie die neuen Regelungen überhaupt kontrollieren sollen.
Verkehrskontrolle - Schnelltest zur Erkennung von Drogenkonsum
Ein Polizeibeamter hält während einer Verkehrskontrolle ein Testkit «DrugWipe 6 S». © Soeren Stache/dpa

Angesichts der Cannabis-Legalisierung seit dem 1. April ist derzeit noch unklar, wie die Kontrollen dazu in Nordrhein-Westfalen ablaufen sollen. Wie ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, prüfe die Polizei in NRW noch offene Fragestellungen. Es sei Aufgabe der Kreispolizeibehörden, eigenständig die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu kontrollieren. Es werde aber intern erörtert, welche Maßstäbe dabei künftig eingehalten werden.

Das Cannabis-Gesetz sieht vor, dass nur Volljährige bis zu 25 Gramm Marihuana in der Öffentlichkeit mitführen dürfen. In der eigenen Wohnung dürfen maximal 50 Gramm aufbewahrt und drei Cannabispflanzen angebaut werden. Der Konsum ist «in unmittelbarer Gegenwart» von unter 18-Jährigen verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon - also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte das Gesetz bereits nach dem entscheidenden Votum des Bundesrats scharf kritisiert und von einem «hausgemachten Kontrollverlust» gesprochen. «Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr und mehr Drogenkriminalität», hatte der Minister vergangene Woche erklärt.

© dpa
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