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NRW-Kritik an Cannabis-Legalisierung

Es ist eines der umstrittensten Gesetze der Ampel: Der Bundesrat ließ das Cannabis-Gesetz passieren. Sowohl CDU als auch Grüne in NRW üben nun Kritik.
Cannabis
Ein Mann hält einen Joint in der Hand. © Fabian Sommer/dpa/Illustration

Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat nach dem Votum des Bundesrats für die teilweise Legalisierung von Cannabis ab dem 1. April Bedenken und von CDU-Seite auch scharfe Kritik geäußert. «Mit dem Cannabis-Gesetz öffnen wir Tür und Tor für mehr Drogentote im Straßenverkehr und mehr Drogenkriminalität», erklärte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am Freitag. «Was jetzt passiert, ist hausgemachter Kontrollverlust. Wir haben tausend andere Probleme, das hier braucht keiner. Der Bundesrat hat heute verpasst, dieses wahnwitzige Vorhaben zu stoppen.»

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bekräftigte, dass er die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich ablehne. Das Risiko von Hirnschädigungen bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen durch die Droge sei belegt. «Ich halte die Bestimmungen des Gesetzes in Wahrheit auch für nicht kontrollierbar und kann auch nicht erkennen, wie mit dem Gesetz der Schwarzmarkt wirkungsvoll zurückgedrängt werden soll», sagte der CDU-Politiker.

Die Grünen in der Landesregierung äußerten wegen der bevorstehenden Masse von Amnestie-Verfahren Bedenken, das Gesetz schon im April in Kraft treten zu lassen. Im Bundesrat sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), er stelle sich damit nicht gegen die beabsichtige Entkriminalisierung des Cannabiskonsums. Ihm gehe es ausschließlich um die Amnestieregelung, die für die Justiz nur unter großen Schwierigkeiten umzusetzen sei. Die Bundesländer seien von der Ankündigung Anfang Februar, dass das Gesetz schon am 1. April in Kraft treten solle, überrascht worden. Durch die Cannabis-Legalisierung müssen in NRW laut Justizministerium mindestens 60.000 Verfahren gesichtet und geprüft werden.

«Wir haben sehr früh auf die mit dem Gesetz entstehenden Probleme hingewiesen», so ein NRW-Regierungssprecher. Es sei bedauerlich, dass dies in der Bundesregierung nicht ausreichend aufgegriffen worden sei. Leider habe sich auch eine Verschiebung nicht durchsetzen lassen. Zwangsläufig kämen nun auf die Länder und die Kommunen sehr große Herausforderungen in der Umsetzung zu.

Der Bundesrat hatte zuvor das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren lassen, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden. Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen.

NRW hatte sich bei der Abstimmung in der Länderkammer wie die meisten anderen Länder auch enthalten. Im Koalitionsvertrag haben CDU und Grüne festgelegt, dass sich das Land im Bundesrat der Stimme enthält, wenn zwischen den Koalitionspartnern zuvor keine Einigung über das Abstimmungsverhalten zustande kommt.

© dpa
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