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«Oben ohne»-Erlaubnis in Schwimmbädern wird kaum genutzt

Statt «oben ohne» lieber «oben mit»: In manchen Bädern dürfen inzwischen auch Frauen ihre nackte Brust zeigen. Das wollen sie aber wohl gar nicht - jedenfalls macht kaum eine mit.
Oben-ohne-Schwimmen im Freibad
Eine Frau sitzt in einem Freibad am Beckenrand und bindet sich ihr Bikini-Oberteil zu. © Monika Skolimowska/dpa/Symbolbild

Die seit einiger Zeit in mehreren Schwimmbädern geltende «oben ohne»-Erlaubnis wird in Nordrhein-Westfalen bisher so gut wie gar nicht genutzt. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Das «Oben ohne-Schwimmen» ist bei uns in den Bädern kein Thema. Es kommt sehr selten vor, dass Frauen von der Regelung Gebrauch machen», sagte eine Sprecherin der Köln-Bäder GmbH, wo die Haus- und Nutzungsordnung vor einem Jahr entsprechend geändert wurde. Auch in Bonn, Siegen, Bochum und Aachen tragen weibliche Badegäste nach wie vor fast ausnahmslos ein Oberteil.

So sei in den Aachener Hallenbädern bislang noch keine Frau «oben ohne» geschwommen, teilte ein Stadt-Sprecher mit. Im Freibad Hangeweiher habe in der letzten Saison lediglich eine Dame ein paarmal mit nackter Brust ihre Bahnen gezogen. Auch in den Bochumer Wasserwelten wird das Angebot kaum angenommen. «Bei Nutzung der Becken war zu beobachten, dass sich wieder bekleidet und hiernach wieder entkleidet wurde», erläuterte ein Sprecher. Auf den Freibad-Liegewiesen werde zum Sonnenbaden manchmal das Bikini-Oberteil abgenommen, was allerdings schon seit vielen Jahren akzeptiert werde.

Ähnliches berichtet eine Sprecherin aus Siegen - die Stadt war 2023 eine der ersten bundesweit, die das «oben ohne»-Baden offiziell erlaubt hatte. «Es sonnen sich mehr Menschen oben ohne als baden», sagte sie. Beim Schwimmen dagegen werde auch im Freibad von der neuen Regelung «nur in sehr geringem Maße Gebrauch gemacht».

Eine Reihe von Bädern hatten in den vergangenen Monaten ihre Bekleidungsvorgaben gelockert, damit für alle - Männer, Frauen und nicht-binäre Personen - gleiche Regeln gelten. So solle einem veränderten gesellschaftlichen Bewusstsein Rechnung getragen werden, hatte es etwa zur Begründung aus Köln geheißen.

In der Bonner Bäderordnung lautet die entsprechende Passage nun zum Beispiel, dass die Badekleidung «mindestens die primären Geschlechtsmerkmale vollständig bedecken» müsse. In Aachen dagegen wurde die bestehende Formulierung, wonach «geeignete Badebekleidung» zu tragen ist, beibehalten und werde nun einfach anders ausgelegt, erläuterte ein Sprecher.

© dpa ⁄ Petra Albers, dpa
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